Medikationsplan

Entlassmanagement krankt an Kommunikationsdefiziten

Kaum in Umlauf, gerät der Medikationsplan in die Kritik. Ärzte fordern, Webfehler im System zu beheben.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Krankenhäuser sind vom Gesetzgeber nicht verpflichtet worden, den bundeseinheitlichen Medikationsplan zu erstellen.

Krankenhäuser sind vom Gesetzgeber nicht verpflichtet worden, den bundeseinheitlichen Medikationsplan zu erstellen.

© Wendy Hope / Stockbyte / Thinkstock

BERLIN. Schon wenige Monate nach dem Start des Medikationsplans fordern Vertreter von Ärzten und Krankenkassen, eine Lücke in der Gesetzgebung zu schließen. Gleichzeitig drängen Informationssysteme für Ärzte testweise in die Versorgung, die die Übergänge zwischen ambulanter und stationärer Versorgung im Entlassmanagement für die Patienten sicherer machen sollen.

Entlassmanagement

Neue Regeln für das Entlassmanagement sollen ab Juli 2017 gelten.

Klinikärzte sollen dann für bis zu sieben Tage Arzneien und Hilfsmittel verschreiben sowie krankschreiben können.

Die DKG hat gegen Vorgaben des Schiedsamtes geklagt. Umstritten ist, ob die Klage den Start des Entlassmanagements aufschieben kann.

Dass Krankenhäuser vom Gesetzgeber nicht verpflichtet worden seien, den bundeseinheitlichen Medikationsplan zu erstellen, sei ein "Webfehler im Gesundheitssystem", sagte Professor Kai Daniel Grandt am Mittwoch bei einer Veranstaltung der AOK Nordost in Berlin. "Entlassmanagement beginnt bei der Aufnahme", sagte Grandt, der im Vorstand der Arzneimittelkommission der Ärzte sitzt. Der Informationsfluss zwischen niedergelassenen Ärzten und den Stationen im Krankenhaus sei aber noch so dünn, dass Patienten in diesen Prozessen gefährdet würden.

Dass Handlungsbedarf besteht, bestätigte Susanne Dolfen von der AOK. Allein 2015 seien in ihrer Kasse 180.000 Patienten identifiziert worden, die mindestens einmal wegen Multimedikation im Krankenhaus gelandet waren. Die Kasse setzt inzwischen auf ein neues Instrument: die elektronische Behandlungsinformation (eBI). Darüber sollen die im Krankenhaus behandelnden Ärzte, die Einwilligung des Patienten vorausgesetzt, auf Knopfdruck aus den Kassendaten destillierte Informationen über Diagnosen, Krankheiten, die behandelnden Ärzte, die verordnete Medikation und Krankenhausaufenthalte erhalten. Damit bekommen sie weit mehr Informationen als aus dem Medikationsplan heute hervorgeht.

Die eBI geht auf die Knappschaft zurück, die Barmer hat sich ebenfalls angeschlossen. Ziel ist eine Steigerung der Qualität der Entlassbriefe für den Übergang zurück in die ambulante Versorgung.

Die Teilnehmer der Veranstaltung berichteten von einigen lokalen zwischen Praxis und Kliniken geöffneten elektronischen Kanälen zum intersektoralen Informationsaustausch. Ein Beispiel: Ärzte könnten nach Registrierung und mit Einwilligung des Patienten heute schon in die elektronischen Patientenakten der Charité hineinschauen, sagte Dr. Christian Bohle aus Berlin.

Zuviel an Informationsaustausch kann aktuell noch juristisch bedenklich sein. "Es werden Grenzen überschritten", warnte der Medizinrechtler Rolf-Werner Bock.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Kommentar: Graswurzel-Digitalisierung

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