KV Berlin

Neuwahl des Vorstands erforderlich?

Die KV Berlin beschäftigt erneut das Sozialgericht der Hauptstadt. Diesmal geht es um die Rechtmäßigkeit der Wahl des KV-Vorstands.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:

BERLIN. Nun ist es offiziell: Nach der Wahl zur Vertreterversammlung beschäftigt auch die Vorstandswahl in der KV Berlin das Sozialgericht Berlin. Die Anfechtungsklage des Hausarztes Dr. Franz-Peter Reinardy ist am Freitag bei Gericht eingegangen. Der Vorsitzende der 22. Kammer hat die Klage am Montag zur Stellungnahme binnen zwei Wochen an die KV Berlin weitergeleitet. Die Zwei-Wochen-Frist für die Klageerwiderung gilt unter Juristen als knapp bemessen. Offenbar ist das Sozialgericht an einer zügigen Erledigung der Rechtssache interessiert.

Reinardys Klage zielt nach Angaben des Sozialgerichts auf Neuwahlen ab. Der Berliner Hausarzt sagte der "Ärzte Zeitung": "Unser aller Interesse muss sein, dass sichergestellt ist, dass die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt wurde." Zu der Klage hat er sich nach eigenen Angaben allein entschlossen. "Da gab es keine Absprachen", so Reinardy weiter.

Der Hausarzt war bereits in der vergangenen Legislaturperiode Mitglied der Vertreterversammlung, hatte sein Amt jedoch niedergelegt. Später entschloss er sich, das Vertreteramt doch auszuüben und klagte ein, dass sein Rücktritt rechtsunwirksam gewesen sei. Weil damit auch etliche andere Rücktritte unwirksam gewesen wären, herrschte in der KV Berlin große Verwirrung um die Besetzung der Vertreterversammlung und die Wirksamkeit ihrer Beschlüsse (wir berichteten).

Mit der erneuten Klage beantragte Reinardy nun nach Gerichtsangaben, dass dem neu gewählten Vorstand die weitere Vertretung der KV untersagt werden soll, wie das Sozialgericht weiter mitteilte.

Einstweiligen Rechtsschutz hat er dazu aber nicht beantragt. Bis zu einer Entscheidung bleiben Dr. Margret Stennes, Dipl.-Med. Mathias Coordt und der Jurist Günter Scherer daher wie gehabt im Amt.

Unangenehm ist die Situation vor allem für den Nicht-Arzt im Vorstand. Scherer hat derzeit einen laufenden Vertrag als stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Bremen. Um sein Amt in Berlin anzutreten und den neuen Dienstvertrag zu unterschreiben, muss er in Bremen kündigen. Er war kurzfristig für ein Statement nicht erreichbar.

Reinardys Klage, die über ein Anwaltsbüro bei Gericht eingegangen ist, wird mit zwei Kritikpunkten begründet: Die Einladungsfrist zur Vertreterversammlung sei zu kurz bemessen gewesen, und der Wahlvorgang selbst habe nicht den Vorgaben der Satzung entsprochen. Reinardy vertritt die Auffassung, dass die Vorstandswahl als Blockwahl durchgeführt worden sei, obwohl die Satzung der KV Berlin getrennte Wahlgänge vorschreibe. "Das entspricht nicht der Satzung", sagt er. Er begründet diese Einschätzung vor allem damit, dass die gewählten Vorstandsmitglieder erst dann gefragt wurden, ob sie die Wahl annehmen, als alle drei Mitglieder gewählt waren.

Die Vorsitzende der Vertreterversammlung der KV Berlin Dr. Christiane Wessel entgegnet, dass sowohl der Versand der Einladung inklusive der Tagesordnung als auch der Wahlvorgang selbst satzungskonform gewesen seien. "Das gewählte Procedere wurde zuvor mit dem Juristen der KV als auch der Aufsicht abgestimmt", so Wessel weiter.

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Abrechnung

SpiFa meldet sich zu Hybrid-DRG

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Aktuelle Forschung

Das sind die Themen beim Deutschen Parkinsonkongress

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert