Bayern

Förderung für Substitutionsärzte

In Bayern arbeiten zu wenige Substitutionsärzte. Nun unterstützt die KV Vertragsärzte, die an der Zusatzweiterbildung teilnehmen.

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MÜNCHEN. In Bayern werden mehr Ärzte für die Substitutionstherapie benötigt. Daher fördert die KV Bayerns (KVB) nun gezielt die Zusatzweiterbildung "Suchtmedizinische Grundversorgung". Diese gibt es seit mehr als zwei Jahrzehnten, aber zu wenige Ärzte nehmen daran teil. Die, die die Weiterbildung absolviert haben, setzen sie nicht immer zur Therapie von Opiatabhängigen ein.

Damit dies künftig mehr Ärzte tun, finanziert die KV seit Anfang Dezember 2016 die Kurse. Die Ärzte erhalten die Kosten komplett erstattet, dazu eine pauschale Aufwandsentschädigung von 500 Euro.

Gefördert werden aber nur Ärzte, die sich verpflichten, im Anschluss für zwei Jahre Substitutionstherapie anzubieten. Nach Abschluss können Ärzte von der KV die Genehmigung erhalten, über die gesetzlichen Krankenkassen die Substitutionstherapie abzurechnen. Wie die KVB auf Anfrage mitteilte, sind dazu derzeit bayernweit 435 Ärzte berechtigt. Die meisten, 423 von ihnen, arbeiten in Praxen oder MVZ, nur zwölf in Kliniken oder Substitutionsambulanzen. Tatsächlich verordnet haben in 2015 aber nur 55 Prozent der berechtigten niedergelassenen Vertragsärzte, bei den Einrichtungsärzten sind es vier von fünf.

Die Vizepräsidentin der bayerischen Ärztekammer (BLÄK) Dr. Heidemarie Lux bestätigte Probleme in der Versorgung. Die Suchtbeauftragte des Vorstands erklärte auf Anfrage der "Ärzte Zeitung", es gebe "Flecken in Bayern, die nicht ausreichend versorgt sind." Besonders in Unterfranken, Niederbayern und Schwaben gebe es Probleme, am meisten betroffen seien ländliche Regionen. Lux zeigt sich überzeugt, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen bisher zu restriktiv gewesen seien. Gerade in Bayern habe mancher Arzt Angst gehabt, als "Dealer" kriminalisiert zu werden, wenn er Ersatz-Opiate verordnete.

Entsprechend begrüßt sie die Mitte März auf Bundesebene beschlossene Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV). "Das neue Gesetz bringt viele Verbesserungen", so Lux.

Für Ärzte ist vor allem relevant, dass die Bundesärztekammer nun die Richtlinienkompetenz für einen Großteil der therapierelevanten Bewertungen hat. Sie fielen zuvor in den Regelungsbereich der BtMVV. Das betrifft unter anderem, welche Patienten Substitution erhalten sollen, und die Abstimmung der Therapie auf den individuellen Bedarf. Das sei ein großer Fortschritt, sagte Lux. (cmb)

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