Entlassmanagement

Neues Register? Vorschlag sorgt für Irritation

Diskussionen gibt es um die Einführung eines neuen Verzeichnisses für stationär tätige Ärzte.

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BERLIN. Mit dem Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen soll auch das Entlassmanagement im Krankenhaus neu geregelt werden. Die Koalitionsfraktionen schlagen vor, dass GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft ein eigenes bundesweites Verzeichnis zur eindeutigen Identifikation aller verordnenden Ärzte aufbauen. Auch eine dritte Stelle könne damit beauftragt werden. Zu dem Änderungsantrag sollten am Mittwochabend im Gesundheitsausschuss Experten gehört werden.

Die Idee, ein neues Verzeichnis aufzubauen, sorgt allerdings für Irritationen. So fragt die Bundesärztekammer, ob zur Identifizierung der Krankenhausärzte nicht bereits bestehende Verzeichnisse in Betracht gezogen werden sollten. "Bürokratieabbau und Datensparsamkeit gebieten, keine doppelten Verzeichnisstrukturen zu schaffen", heißt es in der Stellungnahme zur Anhörung.

Auch der Marburger Bund spricht sich dafür aus, bestehende Strukturen zu nutzen: "Die Registrierung ärztlicher Daten gehört in ärztliche Hände. Deshalb unterstützen wir mit Nachdruck den Vorschlag der Bundesärztekammer, das Ärzteverzeichnis für das Entlassmanagement der Krankenhäuser bei einer zentralen Stelle der Landesärztekammern anzusiedeln", sagte Dr. Susanne Johna, MB-Bundesvorstandsmitglied. Es entbehre jeder Logik, weitere Registrierungssysteme aufzubauen, wenn man auf das Arztverzeichnis der Ärztekammern zurückgreifen könne. Das Angebot der Ärztekammern erfülle den Anspruch des Gesetzgebers mit wenig zusätzlichem Aufwand.

Keine Bedenken hat hingegen die KBV. Von dort heißt es, man begrüße "ausdrücklich die vorgesehenen Regelungen zur Einführung eines Krankenhausarztregisters." Ein solches Register schaffe erstmals eine weitreichende Transparenz über die in der stationären Versorgung tätigen Ärztinnen und Ärzte.

Die vorübergehende Übernahme dieser Aufgabe durch einen externen Dienstleister sei "ein praktikables Vorgehen", auch wenn aus Datenschutzgründen mittelfristig die Registerstelle besser an einer öffentlichen Stelle angesiedelt werden solle, so die KBV. (aze)

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