KV-Vorstandswahl Berlin

Gericht weist Eilantrag auf Anfechtung ab

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BERLIN. Der Eilantrag zur Anfechtung der Vorstandswahl in der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin ist abgewiesen. Das Sozialgericht Berlin hat am 23. Mai entschieden, dass kein Eilbedürfnis besteht. Das Gericht räumte dem Interesse der KV Berlin an einer Sicherstellung der ordnungsgemäßen Erledigung ihrer Aufgaben Vorrang gegenüber den Interessen des Antragstellers Hausarzt Dr. Peter Reinardy (vertreten durch einen Anwalt) ein.

Das Hauptsacheverfahren soll am 28. Juni entschieden werden. Nach Angaben der KV Berlin hat das Gericht schon im jetzt abgeschlossenen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach summarischer Prüfung ausgeführt, dass im Hinblick auf das am 11. Februar 2017 durchgeführte Wahlprozedere der KV-Vorstandswahlen kein ‚offenkundiger mandatsrelevanter Fehler‘ festzustellen sei und dass die Wahl mit den satzungsmäßigen Vorgaben der KV Berlin im Einklang gestanden habe. Der Vorstand der KV Berlin sei somit befugt, weiterhin die Geschäfte der KV Berlin wahrzunehmen und die Körperschaft nach außen zu vertreten. (ami)

Sozialgericht Berlin

Az.: S 22 KA 66/17 ER

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