Nach BSG-Urteil

Psychotherapeuten sehen hohen wirtschaftlichen Schaden

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Das aktuelle Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen hat heftige Reaktionen ausgelöst.

BERLIN. Verbände der Psychotherapeuten gehen von einem wirtschaftlichen Schaden für die Leistungserbringer von 110 Millionen Euro jährlich aus – rückwirkend seit 2012. Am Freitag haben Anwälte der Deutschen Psychotherapeutischen Vereinigung und des Bundesverbands der Vertragspsychotherapeuten eine verfassungsrechtliche Überprüfung des Urteils angekündigt. Bislang gibt es allerdings nur eine mündliche Begründung der Kasseler Bundessozialrichter für ihren Spruch.

Der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Psychotherapeutenverbands, Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel, forderte am Freitag die kommende Regierungskoalition auf, die derzeit ungenügenden Regelungen zur "angemessenen Vergütung" psychotherapeutischer Leistungen zu kassieren und "klare und eindeutige Regelungen" bereits im Koalitionsvertrag zu verabreden.

Zum Hintergrund: Am Mittwoch hatte das BSG den Strukturzuschlag für die Beschäftigung von Sprechstundenhilfen für rechtmäßig erklärt. In diesen Zuschlag hatte der Bewertungsausschuss 2015 einen beträchtlichen Teil der Personalkosten der Praxen verlagert. Die Klage in Kassel hatte sich dagegen gewandt, dass damit der Personalkostenanteil der Psychotherapeuten nicht wie in jeder anderen Arztgruppe in die EBM-Leistung einbezogen sein sollte. Die Juristen der Verbände monieren, dass nun ein Therapeut, der den Zuschlag voll ausschöpfen wolle, "an der Zahnfleischgrenze" arbeiten müsse. Sprich: Er müsse in der Woche 36 Therapiestunden ableisten. Laut ZI-Zahlen bedeute das 53 Arbeitsstunden in der Woche insgesamt, sagte am Freitag der Medizinrechtler Holger Barth.

Die Vorgabe erscheint sportlich: Weniger als zwei Prozent der Betroffenen erreichten sein solches Pensum, sagte DPtV-Justiziar Dr. Markus Plantholz. (af)

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