EU-Richtlinie

Rezepte werden europäischer

Die Hälfte der in einem EU-Land ausgestellten Rezepte wird derzeit in einem anderen Mitgliedsstaat nicht anerkannt. Das soll sich ändern.

Veröffentlicht:

BRÜSSEL. Mit einer neuen Richtlinie will die Europäische Kommission die Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Rezepten innerhalb Europas verbessern und die Feststellung der Echtheit erleichtern. Die Richtlinie muss bis zum 25. Oktober in nationales Recht umgesetzt werden.

Quantitativ ist die Neuregelung von geringer Bedeutung. Laut EU werden etwa 2,3 Millionen Rezepte pro Jahr im Ausland vorgestellt, das sind weniger als 0,04 Prozent aller Verschreibungen in der EU.

Für den einzelnen Patienten stellt dies jedoch eine erhebliche Verbesserung der Versorgungs- und damit Lebensqualität dar, beispielsweise wenn chronisch Kranke ins Ausland reisen oder wenn sie in Grenzregionen leben und Spezialisten im Nachbarland aufsuchen.

Die EU schätzt, dass infolge der geplanten Neuregelungen künftig etwa 200.000 Rezepte pro Jahr mehr ausgestellt werden. Sie erwartet dadurch Einsparungen aufgrund reduzierter Wartezeiten und Behandlungskontinuität.

Derzeit wird etwa die Hälfte der Verschreibungen nicht anerkannt. Die neue Richtlinie soll dies ändern. Für Auslandsverschreibungen sind "einheitlich beschreibende Elemente" für die verordnende Person, den Patienten und das verschriebene Produkt vorgesehen.

Der Arzt hat jedoch die Möglichkeit, Ergänzungen "nach örtlicher Gepflogenheit" vorzunehmen. Wichtig für Ärzte: Die neuen Anforderungen gelten nur, wenn der Patient eine Auslandsverschreibung verlangt, ansonsten gelten weiter die nationalen Rezepte.

Tonio Borg, EU Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, sieht die neue Richtlinie als einen weiteren Beitrag zur Verbesserung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung.

Damit werde sichergestellt, dass die Patienten "auch tatsächlich die Produkte bekommen, die ihnen verschrieben wurden." (awes)

Mehr zum Thema

Steigende Zahl von Opfern und Tätern

WHO: Jedes sechste Schulkind Opfer von Cybermobbing

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen