Frankreich

Abtreibungen nicht nur bei Notlagen

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PARIS. Abtreibungen in den ersten Schwangerschaftswochen bleiben in Frankreich künftig auch ohne Notlage der betroffenen Frauen straffrei. Die Nationalversammlung in Paris änderte am Dienstagabend mit Mehrheit der regierenden Linken einen entsprechenden Passus in der seit 1975 geltenden Fristenregelung.

Danach können Frauen eine Abtreibung vornehmen lassen, wenn sie "die Schwangerschaft nicht fortsetzen wollen". Bisher war dies nur möglich, wenn sich die Betroffene "in einer Notlage" befand.

Frauenrechtsministerin Najat Vallaud-Belkacem betonte in der Debatte um die umstrittene Änderung, ein Recht auf Abtreibung basiere nicht auf der Anerkennung bestimmter Bedingungen, sondern bestehe aus sich heraus.

Vor einer Abtreibung müssen Frauen in Frankreich sich von einem Arzt beraten lassen. Der Eingriff kann dann nach einer Bedenkfrist vorgenommen werden. In Frankreich werden jährlich rund 220.000 Schwangerschaften per Abtreibung beendet, in Deutschland sind knapp halb so viele Eingriffe gemeldet. (dpa)

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