EU-Auslandsbehandlung

Wenn Kostenübernahme das heimische System überlastet

Bei Patienten aus Rumänien, die sich in Deutschland behandeln lassen, können Ärzte sich auf die Erstattung der Kosten verlassen. Nun regt ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofs an, dass ärmere Länder nicht in jedem Fall zahlen müssen.

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:
Zusammenhalt: Werden ärmere Länder bei der Kostenübernahme von Auslandbehandlungen alleine gelassen?

Zusammenhalt: Werden ärmere Länder bei der Kostenübernahme von Auslandbehandlungen alleine gelassen?

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Drei Patienten pro Bett, keine Schmerzmittel und keine sterilen Verbände. Nach den Beobachtungen einer herzkranken Rumänin fehlte es in der Herzklinik in Temeswar an den grundlegendsten Dingen. Keine guten Voraussetzungen für eine Operation am offenen Herzen.

Eine Behandlung im Ausland lehnte die rumänische Krankenkasse allerdings ab. Dennoch entschied sich die Patientin für eine Operation in Deutschland, um die Mitralklappe auszutauschen und zwei Stents einzusetzen.

Und sie ist nicht die Einzige: Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts ließen sich 2006, dem Jahr vor dem EU-Beitritt Rumäniens insgesamt 63.617 Patienten mit Auslandswohnsitz in deutschen Krankenhäusern behandeln, davon 601 aus Rumänien.

Während die Gesamtzahl bis 2012 um weniger als die Hälfte auf 90.716 anstieg, sind es nun aus Rumänien bald fünfmal so viele - genau 2779 im Jahr 2012.

"Gerade einmal drei von 400 öffentlichen Krankenhäusern im Land erfüllen europäische Standards", berichtete im Februar 2013 "Die Welt". "In anderen Kliniken tummeln sich Ratten zwischen den Patienten und die Ärzte arbeiten nur gegen ein entsprechendes Handgeld."

Ärzte sind willkommen - Patienten, wenn sie zahlen

Vielleicht tun sie das, um das Bestechungsgeld wieder herein zu bekommen, das sie selbst für ihre eigene Anstellung zahlen mussten. Darüber jedenfalls berichtete im Dezember 2013 die Bukarester Journalistin Elena Stancu in der "Süddeutschen Zeitung".

So verlassen auch viele rumänische Ärzte ihre Heimat. 544 kamen allein 2013 nach Deutschland. Nach der Statistik der Bundesärztekammer wurde Rumänien zum wichtigsten Herkunftsland ausländischer Ärzte überhaupt. Insgesamt 31.236 ausländische Ärzte gab es Ende 2013 in Deutschland - knapp das Doppelte im Vergleich zu Ende 2006.

Die Zahl der Ärzte aus Rumänien hat sich unterdessen auf 3454 nahezu verfünffacht.

Die Ärzte sind vor allem in deutschen Kliniken willkommen. Die Patienten auch - wenn sie bezahlen können. Oder ist hier der rumänische Staat in der Pflicht, so dass Kliniken und Ärzte in Deutschland auch ärmere Patienten behandeln können?

Der Fall der rumänischen Herzpatientin wirft nun ein Schlaglicht auf die prekäre Gesundheitsversorgung in Rumänien und die damit verbundenen rechtlichen und ethischen Fragen.

Auf 17.715 Euro beliefen sich ihre Behandlungskosten. Mit einer Klage fordert sie dieses Geld von ihrer Krankenkasse zurück. Das rumänische Gericht in Sibiu legte den Streit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vor.

Dort hat sich nun ein einflussreicher gerichtlicher Rechtsgutachter auf die Seite des Staates geschlagen (Az.: C-268/13; EuGH-Schlussanträge vom 19. Juni 2014).

Mit einem Kompromissvorschlag will der sogenannte Generalanwalt beim EuGH, Pedro Cruz Villalón, die Sozialkassen armer Herkunftsländer schützen.

Nach bisheriger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs können sich EU-Bürger in einem anderen Staat behandeln lassen, wenn eine in ihrem Heimatland eigentlich gewährte Behandlung dort nicht rechtzeitig möglich ist.

Belastungen durch "Gesundheitsmigration"

Nun hat das oberste EU-Gericht erstmals zu entscheiden, wie es bei gänzlich fehlenden Mitteln aussieht. Nach Überzeugung Cruz Villalóns müssen die osteuropäischen EU-Staaten keine Kosten stemmen, die sie letztlich nicht tragen können.

Bezahlen sollen sie danach nur, wenn es um einen "punktuellen und vorübergehenden Mangel" geht, nicht aber, wenn der Mangel an medizinischen Mitteln "einem strukturellen Mangel entspricht".

Hier käme eine Pflicht zur Kostenübernahme nach Ansicht des Generalanwalts nur dann in Betracht, wenn dies die Funktionsfähigkeit des Leistungssystems des Herkunftslandes nicht infrage stellen würde - also wohl nur bei besonders seltenen Krankheiten.

Müssten die Länder "die finanzielle Belastung einer massiven Gesundheitsmigration" tragen, dann würde dies die für den Gesundheitssektor verfügbaren Mittel verschlingen, argumentiert Cruz Villalón. Die Versorgung in dem jeweiligen Herkunftsland würde dann noch mehr leiden.

Rumänien gibt nur weniger als vier Prozent seines Bruttoinlandsprodukts für die Gesundheitsversorgung aus (Deutschland über zehn Prozent). Auch gemessen an der Wirtschaftskraft ist Rumänien damit das Schlusslicht in der EU.

Der EuGH wird sein Urteil voraussichtlich im Herbst verkünden. Die sogenannten Schlussanträge Cruz Villalóns sind dabei nicht bindend, der EuGH folgt ihnen aber in den allermeisten Fällen.

Auf die mit dem Urteil verbundenen ethischen Fragen kann es eine befriedigende Antwort nicht geben. Umso wichtiger ist eine politische Antwort, bei der die EU Bukarest nicht alleine lassen darf.

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