Frankreich

Sterbebegleitung erleichtert

Das französische Parlament hat einer Gesetzesnovelle zur Sterbebegleitung zugestimmt.

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PARIS. Das französische Parlament hat eine Novelle des Gesetzes über Sterbebegleitung verabschiedet: Es soll die Rechte unheilbar kranker Patienten stärken, ohne dass aktive Sterbehilfe damit erlaubt wird.

Seit 2005 haben Franzosen das Recht, in einer solchen perspektivlosen Situation eine terminale Sedierung einzufordern.

Um dieses Recht in Anspruch zu nehmen, müssen sie aber vorab Formulare unterschreiben, in denen sie ihre Wünsche für den Ernstfall festgeschrieben haben. Ärzte sollen dann diesen Wünschen der Patienten folgen.

Bisher sind aber bis heute Ärzte und Krankenhäuser viel zu selten über die Rechtslage informiert. Vor allem bei schweren Unfällen oder plötzlich auftretenden ernsthaften Erkrankungen herrscht oft große Unsicherheit.

So wird den Wünschen der Patienten im Sinne des Gesetzes häufig nicht entsprochen. Allerdings wissen auch viele Franzosen selbst nicht über ihre Rechte auf diesem Gebiet Bescheid.

Nach der Novellierung, die von zwei Abgeordneten, darunter der Kardiologe Dr. Jean Léonetti, erarbeitet wurde, werden Ärzte nun den Vorstellungen der Patienten stärker folgen müssen.

Sedierungen sollen öfter und einfacher vorgenommen werden können, auch wenn sie das Leben des Patienten verkürzen. Zudem wurde beschlossen, dass die Bürger besser über ihre Rechte bei der Sterbebegleitung informiert werden sollen.

Der Berichterstatter Léonetti sprach nach der Entscheidung des Parlaments von einem praktikablen Kompromiss. Dagegen bedauerte ein Teil der linken Parteien, dass aktive Sterbehilfe weiterhin verboten und strafbar bleibt.

Auf der anderen Seite fürchtet sich ein Teil der konservativen Fraktionen vor einer Einführung der Sterbehilfe durch die Hintertür.

Ärzte dürfen die betreffenden Sedierungen nur unter behördlicher Kontrolle vornehmen. (DDB)

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