Brief aus der Bundesärztekammer

EU-Kommission soll sich aus Berufsrecht raushalten

Die EU-Kommission will bei der nationalen Berufsregulierung stärker mitreden. Die BÄK hingegen fordert eine Bereichsausnahme für das Gesundheitswesen.

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BERLIN. Bundesärztekammer-Präsident Professor Frank-Ulrich Montgomery hat in einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesjustizministerium und das Bundewirtschaftsministerium davor gewarnt, einen neuen Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Überprüfung der Verhältnismäßigkeit neuer Berufsregeln "im Bereich des Gesundheitswesens umzusetzen".

Hintergrund: Mit dem zu Jahresbeginn veröffentlichten Richtlinienentwurf [2016/0404 (COD)] erhebt die Kommission den Anspruch, vor Erlass neuer oder auch vor einer Änderung bereits bestehender nationaler Vorschriften zur Berufsausübung im Dienstleistungssektor deren Notwendigkeit und Angemessenheit einer systematischen Bewertung zu unterziehen.

In ersten Stellungnahmen hatten Bundesärzte- und Bundeszahnärztekammer unter anderem den damit einhergehenden bürokratischen Aufwand kritisiert oder auch, dass Vorschriften, die dem Patientenschutz dienten, ökonomischen Interessen untergeordnet würden (wir berichteten). Nun legt die BÄK nach und benennt in einer ausführlichen Stellungnahme erstmals auch einige aus ihrer Sicht besonders neuralgische Punkte der geplanten Richtlinie:

So würden etwa die Pflichtmitgliedschaft in den Landesärztekammern und damit diese selbst zur Disposition gestellt.

Auch widerspreche der Richtlinienentwurf der föderalen Vielfalt des ärztlichen Berufsrechts. Denn eine beabsichtigte Berufsregulierung werde von der Kommission nur dann als binnenmarktkonform erachtet, "wenn dieselbe Materie in ein und demselben Mitgliedstaat einheitlich geregelt ist", heißt es in der BÄK-Stellungnahme.

Verschärfende Regeln zur partnerschaftlichen Berufsausübung oder zur Unvereinbarkeit ärztlicher Partnerschaften mit anderen Marktteilnehmern ließen sich künftig kaum mehr durchsetzen, da laut Richtlinie insbesondere solche Inhalte daran zu messen seien, inwieweit sie bestehende Anforderungen erhöhen.

Gleiches sei für neue Anforderungen an die zur ärztlichen Berufsausübung nötigen Sprachkenntnisse zu befürchten. Auch hierzu sehe die Richtlinie vor, neue Regeln auf ihre kumulative Wirkung zu bereits bestehenden Vorgaben hin zu prüfen.

Prinzipiell bemängelt BÄK-Präsident Montgomery, dass mit der neuen Richtlinie die gesundheitspolitischen Kompetenzen der EU-Mitgliedstaaten in unzulässiger Weise beschnitten werden. (cw)

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