Schadensersatz

Gewerkschaft muss nicht zahlen

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FRANKFURT. Ein Urteil des Frankfurter Arbeitsgerichts zum Streik der Vorfeldlotsen im Februar 2012 könnte auch für den Marburger Bund Folgen haben.

Das Arbeitsgericht hat am Montag eine Schadensersatzklage der Fraport AG, der Lufthansa und von Air Berlin gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) zurückgewiesen.

Die Unternehmen hatten von der Spartengewerkschaft 9,5 Millionen Euro Schadensersatz gefordert. Die Streiks seien unrechtmäßig gewesen, so die Kläger.

"Dieser Streik war weder unverhältnismäßig noch hat er die Arbeitskampfparität verletzt", erklärte dagegen der Arbeitsrichter. Die Kläger erwägen nun, bis vor das Bundesarbeitsgericht zu gehen.

Auch Klagen gegen Marburger Bund denkbar

Zwar betonten die Unternehmen, "dass sich dieser Rechtsstreit nicht gegen die Existenz von Spartengewerkschaften richtet", wiesen aber gleichzeitig auf "die besondere Problematik von Arbeitskonflikten in Unternehmen der infrastrukturellen Daseinsvorsorge" hin.

Hier könnten Mitarbeiter in Schlüsselpositionen durch Streiks mit minimalem Aufwand maximale Schäden für unbeteiligte Dritte und die Bürger anrichten.

Der Geschäftsführer des Marburger Bundes Hessen, Udo Rein, hält es nicht für völlig abwegig, dass eine solche Klage auch die Klinikärztegewerkschaft treffen könnte.

Klagen auf Schadensersatz als unbeteiligte Dritte könnten bei Ärztestreiks zum Beispiel Belegärzte in Kliniken stellen, so Rein. (chb)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Die Richter haben das Wort

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