Gewerkschaften

Gauck unterzeichnet Gesetz zur Tarifeinheit

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BERLIN. Bundespräsident Joachim Gauck hat das Tarifeinheitsgesetz unterzeichnet. Das teilte das Präsidialamt am Montag in Berlin mit. Mit der Ausfertigung durch den Präsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz in Kraft. Es ist eine Rückkehr zum Prinzip "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag".

Die Macht kleiner Spartengewerkschaften wie des Marburger Bundes soll so eingedämmt werden. Wenn zwei Gewerkschaften in einem Betrieb dieselben Arbeitnehmergruppen vertreten, gilt nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in dem Betrieb.

Die Neuregelungen greifen nicht für Tarifverträge, die am Tag nach der Verkündung bereits gelten. Unter anderem der Beamtenbund dbb und der Marburger Bund haben bereits angekündigt, Verfassungsklage gegen das Gesetz zu erheben.

Sie argumentieren, das Streikrecht werde faktisch ausgehöhlt. Das Bundesarbeitsgericht hatte eine frühere Regelung zur Tarifeinheit im Juni 2010 gekippt. (dpa)

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