Verfassungsgericht

Ist Tarifeinheit besser für das Gemeinwohl?

Wie stark gefährdet die Tarifpluralität das Gemeinwohl und wie aufwendig ist es für Arbeitgeber, mit mehreren Gewerkschaften im gleichen Betrieb unterschiedliche Tarifverträge zu verhandeln?

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KARLSRUHE. Das waren zwei Fragen, die den Ersten Senat das Bundesverfassungsgericht bei der Anhörung zum Tarifeinheitsgesetz am Mittwoch interessierten."Die Daseinsvorsorge ist bei Tarifkonflikten in den letzten Jahrzehnten niemals betroffen gewesen, was in den vergangenen Jahren in Deutschland passiert ist, ist normal gewesen", sagte dazu der ehemalige Bundesinnenminister und FDP-Politiker Gerhart Baum. Er vertritt in Karlsruhe die Pilotenvereinigung Cockpit, die wie der Marburger Bund (MB) und neun weitere Gewerkschaften gegen das Tarifeinheitsgesetz Verfassungsbeschwerde eingelegt hat.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) wies den Vorwurf zurück, die Tarifkonflikte, vor allem im Verkehrswesen, seien der Anlass für die Gesetzesinitiative gewesen. Für sie sei die Befriedungsfunktion das Hauptmotiv. "Es gab zunehmend Konflikte der Gewerkschaften untereinander, das führt zu immer härteren und längeren Konflikten", sagte Nahles. Diese Befriedungsfunktion mache es für Arbeitgeber interessant, Tarifverträge abzuschließen.

Für den Vorsitzenden des MB, Rudolf Henke, heißt Minderheitsgewerkschaft zu sein, nicht gleich gegen das Gemeinwohl zu sein. Die Möglichkeit arztspezifische Tarifverträge abzuschließen, habe dazu geführt, viele Ärzte im Land zu halten und die Produktivität von Kliniken zu sichern. Ein Urteil wird nicht vor Herbst erwartet. (chb)

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