Sonntag, 12. Februar 2012
Ärzte Zeitung online, 09.09.2009

Morbiditätsrisiko

Was bedeutet es?

Mit dem GKV-Wettbewerbs-Stärkungsgesetz hat der Gesetzgeber Kassenärztliche Bundesvereinigung und Spitzenverbände der Kassen aufgefordert, einen EBM zu erarbeiten, der Haus- und Fachärzten Planungssicherheit geben soll.

Auf der Grundlage fester Punktwerte werden die Leistungen in Euro und Cent bezahlt. Darüber hinaus wird das künftige Morbiditätsrisiko nicht mehr von den Ärzten, sondern von den Krankenkassen getragen.

KBV und GKV-Spitzenverband treffen dazu jedes Jahr Vereinbarungen bis zum 31. August mit Wirkung für das Folgejahr. Bei einer unvorhergesehenen Morbiditätsentwicklung können die Vereinbarungen korrigiert werden.

Die Vergütung der Vertragsärzte wird insoweit nicht mehr von gesamtwirtschaftlichen und krankheitsfremden Determinanten bestimmt, sondern durch einen vertraglich konsentierten Versorgungsbedarf.

| Share
Topics
Schlagworte
ABC des Gesundheitswesens (40)
Organisationen
KBV (4225)

Schreiben Sie einen Kommentar

Überschrift

Text
Weitere Top-Meldungen

Neue Ära in der Schlaganfall-Therapie?

Ein neuartiges Therapieverfahren weckt große Hoffnungen bei der Behandlung von akutem Schlaganfall. Jetzt hat es sich in Studien und auch in der Praxis bewährt. Experten jubeln: Die neue Methode wird die Schlaganfall-Therapie grundsätzlich verändern! mehr »

112 - Heute ist Europäischer Notruf-Tag

Nur etwa jeder vierte Europäer kennt die EU-weite Notrufnummer 112. Das geht aus einer Umfrage hervor, die die EU-Kommission in Brüssel anlässlich des Europäischen Notruf-Tags vorgestellt hat. Die Notrufnummer 112 ist rund um die Uhr und kostenfrei in Europa erreichbar. mehr »

Streit um frühe Nutzenbewertung eskaliert

Der Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) scharf kritisiert. Das Institut missachte Standards der evidenzbasierten Medizin. Das IQWIG kontert: Die Vorwürfe sind unsachlich. mehr »