Ärzte Zeitung online, 09.09.2009
Morbiditätsrisiko
Was bedeutet es?
Mit dem GKV-Wettbewerbs-Stärkungsgesetz hat der Gesetzgeber Kassenärztliche Bundesvereinigung und Spitzenverbände der Kassen aufgefordert, einen EBM zu erarbeiten, der Haus- und Fachärzten Planungssicherheit geben soll.
Auf der Grundlage fester Punktwerte werden die Leistungen in Euro und Cent bezahlt. Darüber hinaus wird das künftige Morbiditätsrisiko nicht mehr von den Ärzten, sondern von den Krankenkassen getragen.
KBV und GKV-Spitzenverband treffen dazu jedes Jahr Vereinbarungen bis zum 31. August mit Wirkung für das Folgejahr. Bei einer unvorhergesehenen Morbiditätsentwicklung können die Vereinbarungen korrigiert werden.
Die Vergütung der Vertragsärzte wird insoweit nicht mehr von gesamtwirtschaftlichen und krankheitsfremden Determinanten bestimmt, sondern durch einen vertraglich konsentierten Versorgungsbedarf.

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