Freitag, 24. Mai 2013
Ärzte Zeitung online, 09.09.2009

Rabattverträge

Was bedeuten Rabatte?

Unter Rabatten versteht man Preisabschläge, die Krankenkassen - oder deren Verbände - mit Arzneimittelherstellern über die gesetzlich vorgegebenen Abschläge hinaus vereinbaren. Die Rabatte können dabei einzelne Wirkstoffe oder ganze Sortimente von Herstellern betreffen.

Im Verlauf des Jahres 2007 sind Rabatte zu einem der beherrschenden Themen in der Gesundheitspolitik geworden. Grund dafür ist eine eigentlich geringfügige Gesetzesänderung durch das GKV-Wettbewerbs-Stärkungsgesetz. Wenn ein Rabattvertrag existiert, sind Apotheker seit dem 1. April 2007 verpflichtet, bei wirkstoffgleichen Präparaten das Arzneimittel abzugeben, für das ein Preisnachlass vereinbart wurde. Diese Regelung hat innerhalb weniger Monate zur Auflage von über 7500 Rabattverträgen geführt (Stand: Dezember 2007). Über 60 Generika-Hersteller sind inzwischen daran beteiligt, mehr als 21 000 Handelsformen sind von Rabatten erfasst.

Um Ärzte einzubinden, hat der Gesetzgeber Anreize geschaffen, um das Verordnungsverhalten von Niedergelassenen zu steuern. Dazu gehört beispielsweise, dass eine Verordnung nicht von der Bonus-Malus-Regelung erfasst wird, wenn dabei eine rabattierte Arznei abgegeben wird. Die Verordnung eines Rabatt-Präparats galt somit per se als wirtschaftlich.

Wie bewerten Kassen das Instrument?

Grundsätzlich kann zwischen zwei Typen von Rabattverträgen unterschieden werden. Der eine Typ sind Sortimentsverträge. Dabei wird das gesamte Sortiment (oder eines wesentlichenTeils) einer oder mehrerer Hersteller mit einem vereinbarten Abschlag unter Vertrag genommen. Für verordnende Ärzte und für Apotheker sind solche Verträge tendenziell übersichtlich und einfach zu handhaben. Der Nachteil: Sie schöpfen die Rabattpotenziale nicht optimal aus; ferner gibt es erhebliche wettbewerbsrechtliche Probleme. Sortimentsverträge sind bislang überwiegend von Ersatzkassen abgeschlossen worden.

Der zweite Typ ist die Ausschreibung von wirkstioffbezogenen Verträgen. Diesen für alle Beteiligten zunächst mühsamen Weg hat die AOK Baden-Württemberg federführend für das gesamnte AOK-System beschritten. Hierbei bekommen die verschiedensten Anbieter nach den jeweils günstigsten Angeboten den Zuschlag. Der Rabatt wird optimiert, wettbewerbsrechtlich entstehen weniger Probleme, weil im Prinzip jeder Hersteller eine Chance hat. Allerdings gab es teils erhebliche Anlaufprobleme, die aus mangelnder Lieferfähigkeit der oft kleinen Hersteller resultierte.

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