Sonntag, 12. Februar 2012
Ärzte Zeitung online, 09.09.2009

Regelleistungsvolumen

Was sind Regelleistungsvolumen?

Regelleistungsvolumen (RLV) steuern die Leistungsmenge der niedergelassenen Ärzte. Sie beschreiben die Höchstmenge an Leistungen, für die ein Arzt ein festes Honorar erhält. Leistungen, die er darüber hinaus erbringt, werden geringer vergütet. Derzeit werden RLV in Honorarverteilungsverträgen von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen festgelegt, so genannte Budgets.

Ab 2009 erhält jeder Arzt und jede Praxis ein individuelles RLV auf Grundlage der regionalen Euro-Gebührenordnung. Die Kassenärztlichen Vereinigungen teilen den Ärzten vorab die Höhe und die Geltungsdauer ihres persönlichen RLV mit.

Wo sind sie geregelt?

Die gesetzliche Grundlage für die neuen, individuellen Regelleistungsvolumen findet sich im Paragraf 87b des Sozialgesetzbuchs (SGB) V. Dort heißt es: "Zur Verhinderung einer übermäßigen Ausdehnung der Tätigkeit des Arztes und der Arztpraxis sind arzt- und praxisbezogene Regelleistungsvolumen festzulegen."

Das Verfahren zur Berechnung und zur Anpassung der arztbezogenen Regelleistungsvolumina muss der Bewertungsausschuss von Krankenkassen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) bis zum 31. August für das Folgejahr festlegen. Die wichtigsten Neuerungen sind, dass dabei nicht nur die Arztgruppe, sondern auch der Versorgungsgrad und vor allem die Morbidität der Patienten berücksichtigt werden müssen. Als Kriterien für die Morbidität gibt das Gesetz Alter und Geschlecht vor.

Was ist das Ziel?

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich bestimmen lässt, welche Menge ambulanter medizinischer Leistungen der Morbidität der Bevölkerung angemessen ist. Dabei sind den Regelleistungsvolumen jetzt und in Zukunft zwei Aufgaben zugedacht. Durch die Festlegung einer Leistungsmenge sollen sie zum einen das sprichwörtliche Hamsterrad stoppen. Zum anderen sollen sie den Ärzten Planungssicherheit bieten, da feste Preise für eine bestimmte Menge gelten.

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