Sonntag, 12. Februar 2012
Ärzte Zeitung online, 09.09.2009

Regress

Was bedeutet Regress?

Ärzte, die Arznei- oder Heilmittel oder Sprechstundenbedarf in zu hohen Mengen verordnen, werden dafür in Regress genommen. Den Regressbescheid erlassen nach der Wirtschaftlichkeitsprüfung die Prüfgremien. Gläubiger des Anspruchs sind formal die Krankenkassen, die die Kosten für die Arznei-, Heilmittel oder den Sprechstundenbedarf schon an die Apotheken oder den Arzt gezahlt haben. Der Regressbetrag richtet sich nach der Höhe der unwirtschaftlich verordneten Arznei- und Heilmittel.

Regresse sind das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsprüfung, die ihre Grundlage in Paragraf 106 SGB V und den jeweiligen Prüfvereinbarungen auf KV-Ebene haben. Ziel der Regresse ist vorrangig, einen Schaden, der den Kassen entstanden ist, auszugleichen. Bei globaler Betrachtung sorgt die Sanktion dafür, dass eine unkontrollierte Mengenausweitung unterbleibt und dass das GKV-System bezahlbar bleibt.

Welche Nachteile?

Immer wieder diskutiert wird die Frage, inwieweit das hinter den Regressen stehende Wirtschaftlichkeitsgebot zu einem Spannungsverhältnis mit den zivil und strafrechtlichen Haftungsgefahren führt, denen Ärzte bei der Behandlung von Patienten ausgesetzt sind. Denn aufgrund des Behandlungsvertrags haben Patienten einen Anspruch auf eine Behandlung nach dem Stand der Wissenschaft.

Das Dilemma für die Vertragsärzte: Eine solche Behandlung beschränkt sich nicht nur auf GKV-Standardtherapien, sondern verlangt, wenn erforderlich, auch die Verordnung teurer Arzneimittel. Das Haftungsrecht nimmt also keine Rücksicht auf die Vorgaben des Sozialgesetzbuchs, die die Ärzte in ihrer Therapiefreiheit einschränken und Verfehlungen mit empfindlichen Sanktionen belegen. Seit einiger Zeit wird die Wirtschaftlichkeitsprüfung auch unter dem Aspekt der Überregulierung und Innovationsfeindlichekiet diskutiert. Der Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen schlägt die Abschaffung vor.

| Share

Schreiben Sie einen Kommentar

Überschrift

Text
Weitere Top-Meldungen

Neue Ära in der Schlaganfall-Therapie?

Ein neuartiges Therapieverfahren weckt große Hoffnungen bei der Behandlung von akutem Schlaganfall. Jetzt hat es sich in Studien und auch in der Praxis bewährt. Experten jubeln: Die neue Methode wird die Schlaganfall-Therapie grundsätzlich verändern! mehr »

112 - Heute ist Europäischer Notruf-Tag

Nur etwa jeder vierte Europäer kennt die EU-weite Notrufnummer 112. Das geht aus einer Umfrage hervor, die die EU-Kommission in Brüssel anlässlich des Europäischen Notruf-Tags vorgestellt hat. Die Notrufnummer 112 ist rund um die Uhr und kostenfrei in Europa erreichbar. mehr »

Streit um frühe Nutzenbewertung eskaliert

Der Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) scharf kritisiert. Das Institut missachte Standards der evidenzbasierten Medizin. Das IQWIG kontert: Die Vorwürfe sind unsachlich. mehr »