KV Bayerns

Höhere Zuschüsse sollen Ärzte aufs Land locken

Im Kampf gegen eine drohende Unterversorgung hat die KV Bayerns ihr Förderprogramm zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung angepasst und die Fördersummen erhöht.

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MÜNCHEN. Um einer ärztlichen Unterversorgung vorzubeugen, hat die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) ihr Förderprogramm angepasst.

Künftig erhalten Vertragsärzte, die sich in unterversorgten Gebieten niederlassen, eine Förderung von bis zu 90.000 Euro.

Für Vertragspsychotherapeuten liegt die Fördersumme bei bis zu 30.000 Euro. Auch die Zuschüsse zur Errichtung von Filialen wurden erhöht.

Mangel an HNO-Ärzten und Dermatologen

Aktuell besteht nach Angaben der KVB eine Unterversorgung bei Hausärzten in den Planungsbereichen Ansbach Nord, Feuchtwangen und Schweinfurt Nord, bei HNO-Ärzten im Landkreis Wunsiedel, bei Dermatologen und HNO-Ärzten im Landkreis Haßberge sowie bei Kinder- und Jugendpsychiatern in der nördlichen Oberpfalz.

Eine drohende Unterversorgung liege in absehbarer Zeit bei Hausärzten in den Planungsbereichen Dinkelsbühl, Ingolstadt Süd, Selb, Vilsbiburg und Wassertrüdingen vor, bei Urologen im Landkreis Bad Kissingen, bei Augenärzten im Landkreis Kronach, bei Dermatologen im Landkreis Neustadt/Bad Windsheim sowie bei Kinder- und Jugendpsychiatern im südlichen Oberbayern.

Mit ihrem Förderprogramm unterstützt die KVB Ärzte, wenn sie in einem unterversorgten oder drohend unterversorgten Gebiet eine neue Praxis eröffnen und diese für mindestens fünf Jahre betreiben.

Auch die Gründung einer Zweigpraxis, die Anstellung eines Arztes in der eigenen Praxis oder die Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr hinaus werden finanziell unterstützt.

Gefördert wird außerdem die Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung sowie in unterversorgten Gebieten die Beschäftigung einer hausärztlichen Versorgungsassistentin.

Geld aus einem Strukturfonds

Die Finanzierung erfolgt dabei aus einem Strukturfonds, für den die KVB und die Krankenkassen zu gleichen Teilen Finanzmittel zur Verfügung stellen.

Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, eine gemeinsame Förderung des Bayerischen Gesundheitsministeriums und der KVB in Anspruch zu nehmen.

Bei der Niederlassung eines Vertragsarztes in einem unterversorgten Planungsbereich in einer Gemeinde mit weniger als 20.000 Einwohnern steht dann eine Fördersumme von insgesamt bis zu 110.000 Euro zur Verfügung.

Damit solle ein Anreiz gesetzt werden, um Ärzte insbesondere für schlecht versorgte ländliche Gebiete Bayerns zu gewinnen, so die KVB.

Offiziell endet die Bewerbungsfrist am 27. Februar. Förderanträge, die danach eingehen, könnten jedoch auch noch berücksichtigt werden, so die KVB. (sto)

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