Brandenburg

Bis zu 50.000 Euro für die Praxis auf dem Land

Mit finanziellen Anreizen will Brandenburg gegen den Ärztemangel auf dem Land vorgehen. Dafür sollen auch in Zukunft Mittel zur Verfügung stehen. Darauf haben sich KV und Krankenkassenverbände nun geeinigt.

Julia FrischVon Julia Frisch Veröffentlicht:
Ärzte für ländliche Regionen zu gewinnen, ist schwer. In Brandenburg gibt es für Praxen auf dem Land weiterhin eine finanzielle Förderung.

Ärzte für ländliche Regionen zu gewinnen, ist schwer. In Brandenburg gibt es für Praxen auf dem Land weiterhin eine finanzielle Förderung.

© Marco 2811 / Fotolia.com

POTSDAM. In Brandenburg werden Vertragsärzte, die sich in unterversorgten Gebieten niederlassen, weiter finanziell gefördert.

Die Kassenärztliche Vereinigung (KVBB) und die Krankenkassenverbände in Brandenburg einigten sich laut einer gemeinsamen Pressemitteilung darauf, die Ansiedlung von Vertragsärzten in unterversorgten Regionen mit Geld zu unterstützen.

Möglich ist weiterhin eine Förderung bis zu 50.000 Euro.

Der Vorstand der KVBB, Diplom-Mediziner Andreas Schwark, lobte die Vereinbarung: "Wir wollen für alle Brandenburger eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung - unabhängig vom Wohnort. In ländlichen Regionen gestaltet sich dies jedoch immer schwieriger. Gemeinsam mit den Krankenkassen setzen wir daher in Regionen mit bereits bestehenden beziehungsweise zukünftig drohenden Versorgungsengpässen attraktive finanzielle Anreize, um hier Ärzte für eine Niederlassung zu gewinnen."

Reizvoll für den Nachwuchs

Zufrieden zeigte sich auch die Verhandlungsführerin der Krankenkassen, Rebecca Zeljar vom Verband der Ersatzkassen.

"Dieser Beschluss des Landesausschusses zeigt, dass wir Partner in Brandenburg gemeinsam nach regionalen Lösungen suchen, um die ambulante ärztliche Versorgung zu stärken. Insbesondere für die Nachwuchsgewinnung von jungen Ärzten, die damit ihre eigene Praxis leichter finanzieren können, ist dieser Zuschuss ein reizvolles Instrument."

Die vereinbarte Förderung sieht folgendermaßen aus: Ärzte, die frei werdende Praxen übernehmen oder in unterversorgten Regionen neu gründen, bekommen bei Übernahme 25.000 Euro, bei einer Neugründung 20.000 Euro sowie bei der Praxisübernahme in Form einer Zweigpraxis 7500 Euro.

Zusammen mit den Fördermitteln aus dem Strukturfonds der KVBB kann auf diese Weise ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50.000 Euro erteilt werden, heißt es in der Pressemitteilung.

Die Zuschüsse werden je zur Hälfte von der KVBB und den Krankenkassenverbänden finanziert. Das Geld ist für alle Fachrichtungen und für alle Gebiete vorgesehen, in denen eine drohende oder bestehende Unterversorgung festgestellt wurde.

Bei den Hausärzten fallen folgende Mittelbereiche in den Fördertopf: Beeskow, Eisenhüttenstadt, Forst (Lausitz), Guben, Herzberg (Elster), Kyritz, Lauchhammer-Schwarzheide, Lübbenau, Pritzwalk-Wittstock/ Dosse, Schwedt/Oder, Seelow, Senftenberg-Großräschen, Spremberg und Zehdenick-Gransee.

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