Niedersachsen

Sprachprüfung für Ärzte aus dem Ausland

Niedersachsens Ärztekammer setzt einen GMK-Beschluss um - die Prüfungshürden liegen hoch.

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HANNOVER. Niedersachsen setzt einen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom Juni vergangenen Jahres um.

Die Landesärztekammer (ÄKN) startet zum 1. April 2015 die Fachsprachprüfungen für ausländische Humanmediziner. Später soll auch die Prüfung für Zahnärzte, Psychologische Psychotherapeuten sowie für Kinder- und Jugendpsychotherapeuten hinzukommen.

Der GMK-Beschluss sieht vor, dass die für die ärztliche Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse gegebenenfalls durch eine Sprachprüfung nachzuweisen sind, teilt die Kammer mit.

In Niedersachsen werde der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) diesen Beschluss umsetzen. Die Prüfung in Voraussetzung der Approbation beziehungsweise der Berufsausübung.

Die Ansprüche sind hoch. Die Bewerber müssen sich fließend verständigen können, Anamnesen erheben und mit Patienten und Angehörigen Befunde und Behandlungen erklären können, "ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen", wie Dr. Holger Steinwede, Geschäftsführer des NiZzA, im "Niedersächsischen Ärzteblatt" sagt.

Auch die Kommunikation mit den Kollegen muss reibungslos verlaufen, ebenso muss der Bewerber Krankenunterlagen korrekt führen können.

Der Sprachtest umfasst deshalb ein simuliertes Berufsangehöriger-Patienten-Gespräch, das Anfertigen eines in der ärztlichen Berufsausübung üblicherweise vorkommenden Schriftstückes (zum Beispiel Kurz-Arztbrief) und ein Gespräch mit einem Angehörigen derselben Berufsgruppe, wobei die Prüfungsdauer bei den drei Prüfungsteilen jeweils 20 Minuten beträgt, erklärt Steinwede.

Der Sprachtest diene vor allem der Überprüfung des Hörverstehens sowie der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksfähigkeit. Der Test kostet 350 Euro. Die Regelung wird am 1. April in Kraft treten. (cben)

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