Blinde Flecken

Medi fordert faire Bereinigung

Das Zusammenspiel von Kollektiv- und Selektivverträgen ist komplex - und bei der Bereinigung der Vergütung umstritten. Der Medi-Verbund will die Spielregeln ändern. Selektivvertragsärzte würden bisher diskriminiert.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Wie viel vom Euro bleibt bei Ärzten in der Regelversorgung, wie viel bei Selektivvertragsärzten? Das bisherige Verfahren ist ungerecht, so Medi.

Wie viel vom Euro bleibt bei Ärzten in der Regelversorgung, wie viel bei Selektivvertragsärzten? Das bisherige Verfahren ist ungerecht, so Medi.

© Klaus Eppele / fotolia.com

STUTTGART. Der Medi-Verbund sieht Ärzte, die in Selektivverträgen eingeschrieben sind, systematisch benachteiligt. Grund sei das bisherige Verfahren der sogenannten Bereinigung. Dabei wird die KV-Gesamtvergütung um die Leistungen gekürzt, die von teilnehmenden Ärzten im Rahmen des jeweiligen Selektivvertrags erbracht werden.

Und dieses Verfahren ist komplex - und umstritten, sagt Medi-Chef Dr. Werner Baumgärtner: "Die grundsätzlichen Probleme entstehen dadurch, dass ein budgetiertes KV-System auf ein offenes Selektivvertragssystem trifft". Im Bundesgesundheitsministerium sei dieses Thema bisher nicht erkannt worden, so Baumgärtner.

Für Medi dagegen ist eine methodisch saubere Bereinigung essenziell: Der Verbund forciert seit Jahren neben den Hausarztverträgen auch eine wachsende Zahl an Facharztverträgen mit der AOK Baden-Württemberg und der Bosch BKK.

Denn eine Motivation für die Vertragsteilnahme der Ärzte ist auch die höhere Vergütung im Vergleich zum KV-Fallwert. "Wir können es nicht tolerieren, dass die Vergütungsvorteile in den Selektivverträgen durch die systematische Benachteiligung der eingeschriebenen Fachärzte bei der Bereinigung zunichte gemacht werden", sagt Baumgärtner.

Kern des Problems ist nach Darstellung von Frank Hofmann, Vorstand der Mediverbund AG, die Vorgabe im Paragrafen 87b Absatz 4 SGB V. Denn die Bereinigung wirke sich auch auf die Höhe der Regelleistungsvolumina (RLV) aus.

"Nach den derzeitigen Vorgaben müssen die im Kollektivvertrag verbleibenden Ärzte eine RLV-Absenkung nur bis zu 2,5 Prozent akzeptieren", erläutert Hofmann. Hingegen sei die Belastung der am Selektivvertrag teilnehmenden Ärzte nicht begrenzt.

In manchen KVen - Hofmann nennt als Beispiel den Honorarverteilungsmaßstab der KV Berlin - müssten die Ärzte im Selektivvertrag sogar alleine die "Bereinigungslast" tragen. "Das ist schlicht unfair", kritisiert er.

Schließlich seien die Patienten, die in den Selektivvertrag wechseln und damit die Vergütungsbereinigung auslösen, in der Vergangenheit auch von Ärzten im Kollektivvertrag behandelt worden. Der zu bereinigende Leistungsbedarf betreffe sowohl Ärzte im Selektiv- wie im Kollektivvertrag.

"Es ist deshalb nicht einzusehen, dass sie unterschiedlich behandelt werden." Hofmann und Baumgärtner kündigen an, Medi wolle dem Gesetzgeber einen Vorschlag für eine "faire RLV-Bereinigung" unterbreiten. Dieser habe das Ziel, eine "Diskriminierung" der Ärzte im Selektivvertrag zu verhindern.

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