Baden-Württemberg

Land haftet für Ärzte bei Flüchtlingshilfe

Baden-Württemberg kämpft noch mit Organisation- und Abrechnungsfragen bei der Flüchtlingsversorgung.

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STUTTGART. Geht es nach der KV Baden-Württemberg, dann könnte schon bald eine Rahmenempfehlung mit der Landesregierung über die medizinische Versorgung von Flüchtlingen unterzeichnet werden.

Die KV plädiert dafür, "gewohnte Pfade zu verlassen" und hat vor wenigen Tagen konkrete Vorschläge dafür auf den Tisch gelegt. In Sammelunterkünften von Flüchtlingen könnte eine Sanitätsstelle etabliert werden, die je nach Größe mit Vertragsärzten oder anderen Ärzten besetzt werden könnte.

Das hätte den Vorteil, dass für die Flüchtlinge aus den oft entlegen liegenden Unterkünften das Transportproblem entfällt. Zudem wäre in einer Sanitätsstelle vor Ort auch das Dolmetschen leichter zu bewerkstelligen.

Die Reaktion der Kommunen und Landkreise ist zunächst verhalten gewesen, berichtet KV-Vorstandsvize Dr. Johannes Fechner der "Ärzte Zeitung". Inzwischen haben sich laut einer Abfrage des Landkreistags rund zwei Drittel der Kreise für das KV-Modell ausgesprochen, so Fechner.

Zu klären ist noch die Vergütung der vor Ort tätigen Ärzte. Um die Bürokratie bei der Abrechnung mit den Sozialämtern zu reduzieren, schlägt die KV eine Stundenvergütung vor. Fechner nennt als Vorschlag: 55 Euro je angefangene halbe Stunde sowie zusätzlich 30 Euro, wenn der Arzt eine eigene MFA mitbringt.

Auch die Landesärztekammer hofft, dass für einsatzbereite Ärzte und Psychotherapeuten bald mehr Klarheit geschaffen wird. Bisher erschwerten Zuständigkeitsprobleme mancherorts die schnelle Hilfe, sagte Kammer-Präsident Dr. Ulrich Clever.

Versorgung von traumatisierten Flüchtlingen wichtig

Ausdrücklich begrüßen Clever wie auch Fechner, dass die Landesregierung für Ärzte, die ehrenamtlich sich engagieren, die Staatshaftung übernommen hat - einen vergleichbaren Schritt hatte zuvor nur die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen unternommen.

Dies hilft beispielsweise Ärzten im Ruhestand, die über keine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügen, die im Fall eines Behandlungsfehlers einspringt.

Handlungsbedarf sieht Clever bei den fünf Psychosozialen Zentren (PSZ) im Land, die bei der Versorgung von traumatisierten Flüchtlingen in wichtig sind.

Die Arbeit der PSZ ist projekt- oder spendenfinanziert, also nicht dauerhaft gesichert. Clever hofft hier, dass sich die KV bei Ermächtigungen "großzügig" zeigen werde.

Die Kammer hat am Freitag gemeinsam mit der Landespsychotherapeutenkammer einen Versorgungsbericht vorgestellt, der sich der Versorgung traumatisierter Migranten widmet.

Unterdessen hat die Landesregierung Eckpunkte für die Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge festgelegt. Kassen rechnen demnach künftig mit dem Land Leistungen ab. Dabei gelte wie bisher der durch das Asylbewerberleistungs-Gesetz definierte Leistungskatalog.

Die Pauschale, die das Land an die Stadt- und Landkreise zahlt, soll entsprechend um die Gesundheitskosten gesenkt werden, heißt es der Mitteilung einer "Lenkungsgruppe" aus vier Ministerien. (fst)

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