vdää kritisiert

Approbation zweiter Klasse für geflüchtete Ärzte

Für die Flüchtlingsversorgung will die Bundesregierung auch Ärzte einsetzen, die selbst geflüchtet sind. Wie die Pläne ausgestaltet sind, gefällt dem Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte nicht.

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MAINTAL/BERLIN. Der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte (vdää) befürchtet, dass das geplante Asyl-Beschleunigungsgesetz die Türen für eine "Approbation zweiter Klasse" öffnen könnte. Der Gesetzentwurf sei völlig unausgegoren, kritisierte der vdää am Mittwoch in einer Mitteilung.

Der Entwurf zum Gesetz, das unter anderem Asylverfahren beschleunigen soll, sieht vor, dass Ärzte aus den Reihen der Asylbewerber unter bestimmten Voraussetzungen in die Versorgung in Flüchtlingsheimen eingebunden werden können.

Der vdää kritisiert jedoch: "Asylsuchende Ärzte sollen temporär und bei Bedarf zur Versorgung - nur - von Asylsuchenden herangezogen werden. Sie dürfen den Heilberuf nur unter "Verantwortung eines Arztes" (welchen Arztes?) in Aufnahmeeinrichtungen und zentralen Unterkünften für Asylbegehrende und nicht außerhalb von diesen ausüben."

vdää sieht viele noch offene Fragen

Mit dieser temporären Zulassung erhielten asylsuchende Mediziner praktisch den Status einer Approbation zweiter Klasse, so die vdää-Vorstände Dr. Thomas Kunkel und Professor Wulf Dietrich.

Darüber hinaus bleiben wichtige Fragen offen - etwa, ob die hinzugezogenen Ärzte rezeptpflichtige Medikamente verordnen oder Rötgenuntersuchungen veranlassen dürfen.

Der vdää sieht hier die Gefahr einer Diskriminierung der geflüchteten Mediziner gegenüber deutschen Ärzten.

Währenddessen hat das Bundeskabinett am Mittwoch ein Konzept beschlossen, wonach das Bundeskanzleramt die politische Steuerung der Flüchtlingssituation übernimmt.

Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) soll als Gesamtkoordinator die auf verschiedene Ministerien verteilten Aufgaben bündeln und besser als bisher aufeinander abstimmen. (ths/jk)

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