Asylbewerber

Wie steht es wirklich um die Flüchtlingsversorgung?

Für Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe verläuft die Flüchtlingsversorgung bisher in geordneten Bahnen. Das steht allerdings im Kontrast zu zahlreichen Berichten von Ärzten und Psychotherapeuten.

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Flüchtlingsversorgung: Eine Ärztin impft einen Jungen aus Syrien.

Flüchtlingsversorgung: Eine Ärztin impft einen Jungen aus Syrien.

© Kay Nietfeld / dpa

BERLIN. Nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums war die medizinische Versorgung der nach Deutschland eingereisten Asylbewerber zu jedem Zeitpunkt gewährleistet – auch dank des "enormen Engagements der zahlreichen Helfer".

Das berichtete Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) am Mittwoch im Bundeskabinett. Es gebe keine Hinweise auf Engpässe. Das sei auch Folge der Neuregelungen, die 2015 in Kraft getreten sind.

Alle Asylbewerber durchlaufen nach dem Bericht Gröhes in den Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften die vorgesehenen Erstaufnahmeuntersuchungen. Die ärztliche Untersuchung habe vor allem übertragbare Krankheiten und Erkrankungen der Atmungsorgane im Blick. Da die Zahl der Asylsuchenden stark zurückgegangen ist, seien inzwischen normale Arbeitsabläufe die Regel.

Asylbewerber nehmen Impfangebot an

Asylbewerber können alle Schutzimpfungen erhalten, die in Deutschland vom Robert-Koch-Institut (RKI) empfohlen werden. Auf den Internetseiten des RKI sind Aufklärungsmaterialien zu einzelnen Impfungen in 20 Sprachen verfügbar.

Derzeit gebe es in Deutschland ausreichende Impfstoffmengen. Die Asylbewerber nehmen dem Bericht zufolge das Impfangebot gut an. Der gebotene Impfschutz werde durchgängig erreicht. Das RKI habe bestätigt, dass von den Asylbewerbern keine erhöhte Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung ausgeht.

Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz erleichtere es den Ländern, eine Gesundheitskarte an Asylbewerber auszugeben. Acht Bundesländer hätten bisher von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Ärzte und Psychotherapeute berichten von Verständigungsproblemen

Ärzte, Psychotherapeuten und psychosoziale Einrichtungen können mittlerweile traumatisierte Flüchtlinge kontinuierlich behandeln. Das sei wichtig, um Versorgungsbrüche zu vermeiden. Im Zuge des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes wurde die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte entsprechend geändert.

Eine aktuelle Abfrage habe ergeben, dass die besseren Behandlungsmöglichkeiten genutzt werden. Zudem unterstützt die Bundesregierung psychosoziale Zentren und Projekte finanziell. Wie viele Flüchtlinge an einer akut behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung leiden, lasse sich derzeit nicht beziffern.

Dies steht im Kontrast zu zahlreichen Berichten von Ärzten und Psychotherapeuten über die erheblichen Verständigungsprobleme bei der Versorgung insbesondere traumatisierter Flüchtlinge. Danach fehlt es sowohl zahlenmäßig an Dolmetschern als auch an einer gesicherten Finanzierung.

Das Gesundheitsministerium richtet das Internetportal "Migration und Gesundheit" ein. Dort werden Informationen verschiedener Anbieter zentral gebündelt. Dieser erste Schritt soll Ende 2016 erfolgen. Nach und nach wird die Webseite dann ergänzt und weiter ausgebaut. (HL)

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