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Kliniken haben schon die Pflicht zur Qualitätssicherung

Qualitätssicherung für Kliniken ist Gesetz und kommt auch für Praxen.

Von Michael Hubert Veröffentlicht:

Für Klinken hat der Gesetzgeber Mitte 2004 Art, Umfang und Procedere der Qualitätssicherung festgelegt (§135a SGB V). Zuständiges Gremium ist der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA). Ein Ziel des Gesetzgebers war auch, mehr Transparenz zu schaffen und Einweisern sowie Patienten die Entscheidung für oder gegen eine Klinik zu erleichtern. Daher müssen zugelassene Krankenhäuser alle zwei Jahre einen strukturierten Qualitätsbericht erstellen.

Der aktuelle Jahresbericht 2007 der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) wurde im Herbst 2008 vorgestellt. Er liest sich insgesamt positiv: Bei knapp 200 Leistungsbereichen wurde bei 20 ein Handlungsbedarf konstatiert. Dazu zählt etwa die "erste Blutgasanalyse oder Pulsoxymetrie" bei Patienten mit ambulant erworbener Pneumonie. Der Indikator ermittelt, wie häufig bei Patienten mit Pneumonie innerhalb von acht Stunden nach Aufnahme die O2-Sättigung im Blut gemessen wird. Zwar gab es von 2006 mit 75 Prozent auf 2007 mit 84 Prozent eine Verbesserung. Das Ziel liegt bei 95 Prozent. Bei 60 Qualitätsindikatoren hat es eine deutliche Verbesserung ergeben - aber von einem niedrigen Niveau ausgehend. Schlüsse auf einzelne Kliniken sind hier aber nicht möglich.

Mängel gibt es noch bei ambulant erworbener Pneumonie.

Einen Schritt weiter als die gesetzlichen Vorgaben geht der Helios-Konzern mit seinem Transparenz-Modell. Bewertungskriterium sind hier die medizinischen Behandlungsergebnisse. Gemeinsam mit dem AOK-Bundesverband und seinem wissenschaftlichen Institut werden die in der stationären und ambulanten Versorgung anfallenden Behandlungsdaten routinemäßig zusammengeführt. So werden 30-, 90-Tage- sowie Einjahres-Sterberaten, Komplikations- und Wiederaufnahmerate gemessen und für jede einzelne Helios-Klinik veröffentlicht (derzeit etwa für Herzinfarkt, Schlaganfall, Hüft- und Kniegelenk-Endoprothesen). Hier entscheidet auch die ambulante Nachbehandlung mit über das Patientenschicksal und fließt in die Qualitätsparameter ein. Das zwingt die Kliniker zur Kooperation mit den niedergelassenen Kollegen.

Und wie wichtig sind die Qualitätsdaten für die niedergelassenen Kollegen? Entscheidende Kriterien sind jene, die schnelle und reibungslose Prozesse mit der Klinik garantieren. Sehr hohe Bedeutung hat die Erreichbarkeit eines Ansprechpartners und die schnelle Entscheidung über die Aufnahme. Und die umgehende Zusendung des Arztbriefes bei Entlassung wird als wichtiger gesehen als seine Qualität, hat eine Studie im Landkreis Ravensburg ergeben (f&w 2007, 1, 22). Aus Perspektive der Niedergelassenen unterscheiden sich gute von schlechten Krankenhäusern also primär durch reibungslose Einweisungsprozesse und ein gutes Entlassungsmanagement.

www.bqs-qualitaetsreport.de

www.helios-kliniken.de

Lesen Sie auch: KBV will gleiche Maßstäbe für Qualität in Kliniken und Arztpraxen Entscheidung über Qualitäts-TÜV fällt im März 2009 Klinik-Report: Mängel bei Krebs-Op, Warten auf den Kaiserschnitt

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