Patientenrechtegesetz

Für die Kassen nur der Status Quo

Die Kritik am geplanten Patientenrechtegesetzes reißt nicht ab: Jetzt mahnen die Kassen weitere Schritte an - etwa die Beweislastumkehr. Der Patientenbeauftragte der Regierung lehnt das ab - und warnt vor Passivmedizin.

Von Sunna Gieseke Veröffentlicht:
Mit dem Gesetz der schwarz-gelben Koalition sollen die Rechte von Patienten gestärkt werden.

Mit dem Gesetz der schwarz-gelben Koalition sollen die Rechte von Patienten gestärkt werden.

© Lukasz Panek / fotolia.com

BERLIN. Keine Verbesserung für Patienten, eher sogar eine Verschlechterung: Kassen haben das geplante Patientenrechtegesetz erneut als "zu kurz gesprungen" kritisiert.

Es sei zwar zu begrüßen, dass die rechtliche Stellung der Patienten gestärkt werden solle, betonte der AOK-Bundesverband in einer Stellungnahme zur gemeinsamen Expertenanhörung im Gesundheits- und Rechtausschuss des Bundestages am Montag in Berlin.

"Leider wird jedoch dieses Ziel durch den vorliegenden Entwurf nicht erreicht", heißt es.

Kassen sehen keine Verbesserung für Patienten

Die Kritik: Der Gesetzentwurf beschreibe im Wesentlichen den Status quo. Vor allem beim Thema Behandlungsfehler sei keine wesentliche Verbesserung für Patienten über das bereits geltende Richterrecht vorgesehen.

Bei groben Behandlungsfehlern gilt bereits heute die Beweislastumkehr. Der Arzt muss beweisen, dass seine Behandlung nicht Ursache eines Schadens beim Patienten war.

Wenn diese Regelung nun festgeschrieben werde, sei das sogar für die Patienten nachteilig, so der AOK-Bundesverband. Eine Weiterentwicklung des Richterrechts zugunsten der Patienten sei dann blockiert.

Der GKV-Spitzenverband fordert eine abgeschwächte Beweislastumkehr. "Der Patient sollte nur noch beweisen müssen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und dass er einen Schaden erlitten hat", heißt es in der Stellungnahme des Verbandes.

Dass der Behandlungsfehler nicht ursächlich für den Schaden war, solle künftig der Behandler beweisen müssen.

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), lässt diese Kritik jedoch nicht gelten: "Wer mehr Beweilastumkehr will, muss dann auch sagen, wie er sie umsetzen will."

Ansonsten laufe man Gefahr, dass in Deutschland wirklich eine Passivmedizin entstehe, sagte er kürzlich im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung". Ähnlich äußerte sich auch der Präsident der Bundesärztekammer, Professor Frank Ulrich Montgomery: Er warnte davor, dass eine verschärfte Beweislastregelung zulasten der Ärzte das Arzt-Patienten-Verhältnis stark beeinträchtigen würde.

Die Dokumentation hat laut BÄK ein Übermaß erreicht

Mit einigen Details ist jedoch auch die BÄK nicht einverstanden. Es seien noch einige Fragen offen, heißt es in ihrer Stellungnahme.

So soll der Behandelnde die Beweislast für das Nichtvorliegen eines Behandlungsfehlers in Fällen des "vollbeherrschbaren Risikobereichs" tragen.

Die BÄK kritisierte: Wenn das Auftreten eines Risikos bei Einhaltung fachlicher Standards vollständig ausgeschlossen werden kann, werde aus der Tatsache des Auftretens der Komplikation auf eine Unterschreitung geschlossen.

Es müssten allerdings "Exkulpationsmöglichkeiten" bestehen, wenn Gründe vorliegen, die außerhalb der eigenen Risikosphäre liegen. Gerade im Infektionsbereich sei die Zuordnung der Risikosphäre problematisch.

Aber auch die Ärzte sind nicht komplett mit dem Gesetzentwurf einverstanden. Insbesondere die darin vorgesehene Dokumentationspflicht verschärfe die Rechtslage der Behandler, kritisierten BÄK und KBV in einer gemeinsamen Stellungnahme. Das Übermaß der Dokumentation überlagere zudem das Arzt-Patientenverhältnis.

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