Mittwoch, 19. Juni 2013
Ärzte Zeitung online, 01.08.2012

Reha & Co.

Assistenzpflege soll ausgeweitet werden

Schwarz-Gelb will die Assistenzpflege ausweiten: Künftig sollen auch Pflegebedürftige in Reha und Vorsorge Anspruch auf sie haben.

Assistenzpflege soll ausgeweitet werden

Reha: Bald mehr Ansprüche für pflegebedürftige mit Behinderung.

© Dünhölter / imago

BERLIN (dpa). Pflegebedürftige behinderte Bewohner in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen dürfen auf bessere Unterstützung hoffen.

Sie sollen Anspruch auf sogenannte Assistenzpflege erhalten, also von ihnen selbst angestellte Pflegekräfte beschäftigen können - so wie es in Krankenhäusern bereits der Fall ist. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin billigte.

Damit wird nach Darstellung des Bundesgesundheitsministeriums der besonderen Situation behinderter pflegebedürftiger Menschen Rechnung getragen, die neben der medizin-pflegerischen Versorgung weitere Hilfestellungen durch ihre Assistenzpflege benötigen.

Die Neuregelung knüpft an das Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus vom 30. Juli 2009 an. Danach können pflegebedürftige behinderte Menschen bei stationärer Behandlung im Krankenhaus ihre persönliche Assistenzpflegeperson mitnehmen.

Für die Dauer der stationären Behandlung gibt es zudem weiter Pflegegeld sowie Hilfe zur Pflege durch die Sozialhilfe.

Für Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) ist der Gesetzentwurf "ein richtiger und konsequenter Schritt hin zur Verbesserung der Situation pflegebedürftiger behinderter Menschen, die auf eine kontinuierliche Pflege durch von ihnen im Arbeitgebermodell beschäftigte besondere Pflegekräfte angewiesen sind."

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