BÄK ist für eine begrenzte PID-Zulassung
In der ethisch schwierigen Frage von Gentests an Embryonen hat sich die Bundesärztekammer für eine begrenzte Zulassung ausgesprochen. PID-Kommissionen in den Ärztekammern sollen Missbrauch vorbeugen.
Veröffentlicht:BERLIN. Gegner fürchten, der Entwicklung von Designer-Babys Tür und Tor zu öffnen, die Befürworter hingegen sind der Meinung, dass mithilfe der Präimplantationsdiagnostik (PID), Frauen das Ja zum Kind erleichtert werden könnte.
Es ist in jedem Fall ein schmaler Grat, auf dem die Parlamentarier noch vor dieser Sommerpause eine Entscheidung zur umstrittenen PID treffen sollen.
Denn dann soll im Bundestag über drei Gesetzesentwürfe entschieden und damit die Frage geklärt werden, ob die PID künftig erlaubt sein soll - und wenn ja, mit welchen möglichen Einschränkungen. Bis dahin bringen sich Befürworter und strikte Gegner in Stellung.
Die Bundesärztekammer (BÄK) hat sich jetzt in einem Memorandum für eine begrenzte Zulassung der PID ausgesprochen. Diesem Vorstandsbeschluss zufolge soll bei Paaren mit einem hohen genetischen Risiko die PID erlaubt werden.
Damit könnte solchen Paaren zu einer Schwangerschaft "mit einem von dieser genetischen Erkrankung unbelasteten Embryo" verholfen werden, so die BÄK. Eine Indikation liege etwa bei monogenetisch bedingten Erkrankungen oder numerischen und strukturellen Chromosomenstörungen vor.
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Memorandum der Bundesärztekammer zur Präimplantationsdiagnostik (PID) (PDF-Datei, ca. 216 KByte)
Die BÄK begründet ihre Position vor allem mit ethischen Argumenten: In bestimmten Fällen sei eine In-vitro-Befruchtung "auf Probe" ethisch weniger problematisch als eine "Schwangerschaft auf Probe", bei der ein Abbruch folge.
Dabei spielten vor allem die Zumutbarkeit für die Frau und der Entwicklungsstand des vorgeburtlichen Lebens eine Rolle.
Die BÄK schließt einige Faktoren dabei klar aus: "Keine Indikatoren für die PID dürfen insbesondere Geschlechtsbestimmungen ohne Krankheitsbezug, Alter der Eltern und Maßnahmen der assistierten Reproduktion im Allgemeinen sein."
Um möglichem Missbrauch von Gentests an Embryonen vorzubeugen, könnten bei den Landesärztekammern PID-Kommissionen angesiedelt werden, erklärte der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer und Mitverfasser des Memorandums, Professor Jan Schulze.
In den Kommissionen könnten Experten vorab prüfen, ob die "jeweils geplante PID den rechtlichen und standesrechtlichen Vorgaben" entspreche oder nicht, so Schultze.
Bei einer PID-Zulassung soll die BÄK in einer Musterrichtlinie Regelungen zur Durchführung treffen. Dazu zählen Indikationsspektrum, personelle und apparative Ausstattung, medizinische und psychosoziale Beratung sowie Lizenzierung der Zentren, in denen die Gentests durchgeführt werden dürfen.
Verbot der PID - ohne Wenn und Aber
Eine interfraktionelle Gruppe von Abgeordneten - darunter Ex-Bundesministerin Ulla Schmidt - fordern in ihrem Gesetzentwurf ein striktes PID-Verbot. Gentests an Embryonen führten zu einer "Qualitätskontrolle" menschlichen Lebens. Die PID gefährde die "Akzeptanz gesellschaftlicher Vielfalt" und erhöhe den Druck auf Eltern, ein gesundes Kind haben zu müssen. Bei einer Begrenzung auf bestimmte Indikationen stehe wiederum zu befürchten, dass es trotzdem zur Ausweitung der PID komme. (hom)
Zulassung der PID - aber nur in Ausnahmefällen
PID nur in Ausnahmefällen - das sieht ein Gesetzentwurf der Befürworter vor. Als Bedingungen nennt die fraktionsübergreifende Gruppe um FDP-Politkerin Ulrike Flach die Veranlagung der Eltern für eine schwere Erbkrankheit oder die Wahrscheinlichkeit einer Tot- oder Fehlgeburt. Damit soll Frauen die Entscheidung für ein Kind erleichtert werden.
Der Entwurf verbietet jedoch strikt Designer-Babys und die Auswahl der Geschlechts der Kinder. (sun)
Einsatz der PID - jedoch nur in Extremfällen
Geht es nach Ansicht einer dritten fraktionsübergreifende Gruppe, dann darf die PID nur dann zum Einsatz kommen, wenn aufgrund genetischer Vorbelastungen der Eltern eine Fehl- oder Totgeburt droht oder mit einem frühen Tod des Kindes innerhalb des ersten Lebensjahres zu rechnen ist.
Damit wird im Gegensatz zu den anderen Befürwortern die PID-Zulassung ausschließlich auf die Lebensfähigkeit des Kindes beschränkt. Die PID wäre nicht zulässig, wenn schwere Erbkrankheiten drohen. (sun)