Freitag, 24. Mai 2013
Ärzte Zeitung online, 23.09.2011

Bundesrat gibt PID den Segen

BERLIN (dpa). Paare dürfen Embryonen nach einer künstlichen Befruchtung in Deutschland künftig auf Gendefekte testen lassen. Der Bundesrat hat am Freitag grünes Licht für die begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) gegeben.

Die Entscheidung setzte den Schlusspunkt hinter ein jahrelanges Ringen um die umstrittene Methode.

Der Bundestag hatte im Juni der PID-Zulassung in einer großen Debatte ohne Fraktionsdisziplin zugestimmt. Anträge nach einem weitreichenden Verbot und einem Verbot mit kleineren Ausnahmen hatten eine Mehrheit verfehlt.

Zwar bleiben diese Gentests in Deutschland grundsätzlich auch weiter verboten. Zulässig sein sollen sie aber, wenn wegen elterlicher Gen-Anlagen eine Tot- oder Fehlgeburt oder schwere Krankheit des Kindes wahrscheinlich ist.

Eine Beratung ist dabei Pflicht, auch eine Ethikkommission muss zustimmen. Details sollen nun in einer Rechtsverordnung geregelt werden.

Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Flach (FDP) hatte im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa angekündigt, dass bis Anfang kommenden Jahres mit der Bereitstellung der entsprechenden Angebote an die Paare zu rechnen sei.

Die PID darf nur an Zentren mit Lizenz vorgenommen werden. Es wird von einigen Dutzend bis einigen hundert Fällen im Jahr ausgegangen.

Bei der PID testen Mediziner Embryonen auf Erbkrankheiten oder Chromosomendefekte. Dem geht eine künstliche Befruchtung außerhalb des Mutterleibs voraus.

Zeigt sich dabei eine mögliche Krankheit, wird der Embryo gegebenenfalls nicht in den Mutterleib eingesetzt.

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