PID

Ein Ethik-Gremium für sechs Länder

Eine gemeinsame norddeutsche Ethikkommission soll für eine einheitliche Entscheidungspraxis bei PID-Anträgen sorgen.

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HAMBURG. Eine gemeinsame Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) bei der Ärztekammer Hamburg planen die sechs Bundesländer Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.

Der Hamburger Senat hat ein entsprechendes Abkommen, das Gesetzeskraft erlangen soll, auf den Weg gebracht.

"Wir haben uns zur Einrichtung einer gemeinsamen norddeutschen Ethikkommission entschlossen, da es Sinn macht, hier länderübergreifend tätig zu werden und Doppelstrukturen zu vermeiden. So gewährleisten wir zudem eine kontinuierliche Prüftätigkeit und sichern damit auch die Qualität", sagte Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD).

Eine möglichst geringe Zahl von Kommissionen trägt nach Auffassung der Gesundheitsbehörde zur einheitlichen Entscheidungspraxis und Rechtssicherheit gegenüber den betroffenen Paaren bei.

Die Behörde verwies auch darauf, dass die Bewertung der Zulässigkeit einer PID neben medizinischen auch psychologische, soziale und ethische Aspekte umfasst. Deshalb soll eine aus acht Mitgliedern bestehende Kommission über die Anträge entscheiden.

Um den gemeinsamen Charakter des Abkommens zu unterstreichen, sollen die Mitglieder der Kommission im Einvernehmen mit den sechs Bundesländern benannt und im Anschluss daran von der Kammer in Hamburg berufen werden.

Dort soll auch die Ethikkommission für PID als eine rechtlich unselbständige Einrichtung etabliert werden. Die Zuständigkeit der Ethikkommission erstreckt sich auf alle Zentren, die von einem am Abkommen beteiligten Land zur PID zugelassen werden. Nach der Entscheidung des Senates muss auch noch die Bürgerschaft über das Abkommen entscheiden. (di)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Kluger Schulterschluss

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