Kommentar zum PID-Urteil

Am Ende der Gesetzgeber

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Nur selten leisten sich die Gesellschaft und die sie vertretenden Politiker eine breite Debatte über ethische Fragen - wie etwa jetzt zur Sterbehilfe.

Auch die PID gehört zu diesen schwierigen ethischen Fragen. Erbkranke Paare haben den verständlichen Wunsch, die Krankheit nicht an ihre Kinder weiterzugeben. Kritiker haben Aldous Huxleys "Schöne neue Welt" vor Augen, und behinderte Menschen fürchten, ihr Leben könne wieder als nicht lebenswert gelten.

Die Richter des GKV-Senats beim Bundessozialgericht hatten dies sicherlich alles im Hinterkopf, als sie jetzt über die PID als Kassenleistung entschieden. In ihrer Begründung aber hielten sie sich eng an den Gesetzeswortlaut:

Die PID ist keine "Behandlung eines vorhandenen Leidens", sondern sie diene dem Verwerfen befruchteter Embryonen. Daher gehöre sie nicht zum Leistungsauftrag der gesetzlichen Krankenversicherung.

Im Ergebnis folgten die Kasseler Richter dem weit grundlegenderen Argument, das auch die Barmer GEK vorgetragen hatte: Die PID ist rechtlich und ethisch umstritten. Auch wenn sie in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist - eine Kostenübernahme ohne gesetzlichen Auftrag scheidet aus. Das letzte Wort hat der Gesetzgeber.

Lesen Sie dazu auch: Urteil: PID ist generell keine Kassenleistung

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen