[24.08.2012]
Die Bundesärztekammer (BÄK) wirbt für die rasche Umsetzung praktikabler Regelungen für die Präimplantationsdiagnostik (PID). Das Verfahren sei seit Inkraftreten des PID-Gesetzes im vergangenen Jahr zwar unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, es fehlten aber Ausführungsbestimmungen.
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