S3C

Eine Schnittstelle für Selektivverträge

Sollen Inhalte von Selektivverträgen im Praxisalltag ankommen, braucht es geeignete technische Voraussetzungen. Mit S3C hat die gevko jetzt eine Standard-Schnittstelle entwickelt.

Von Taina Ebert-Rall Veröffentlicht:
Mit der S3C-Schnittstelle für Selektivverträge soll es Ärzten möglich sein, die Verträge über die gewohnte Praxis-EDV-Oberfläche abzuwickeln.

Mit der S3C-Schnittstelle für Selektivverträge soll es Ärzten möglich sein, die Verträge über die gewohnte Praxis-EDV-Oberfläche abzuwickeln.

© JNT Visual / fotolia.com

BERLIN. Selektivverträge sind ein wichtiger Bestandteil der Versorgung geworden - und aus vielen Praxen kaum mehr wegzudenken. Doch gerade mit anderen für die Praxen wichtigen Werkzeugen - den Arztinformationssystemen (AIS) - vertrugen sich die Verträge in der Vergangenheit nicht immer.

Es gab Probleme bei der Umsetzung von Vertragsinhalten in den AIS - weil jeder Vertrag sowohl in den medizinischen Inhalten, als auch bei der Teilnehmerverwaltung, der Abrechnung oder beim Datenfluss zwischen den Vertragspartnern individuell geregelt werden kann.

Genau hier will die S3C-Schnittstelle Abhilfe schaffen: Mit ihr stellt die gevko GmbH, eine AOK-Tochter und Anbieter von IT-Lösungen, den Praxis-EDV-Häusern Spezifikationen zur Verfügung, mit denen die einzelnen Verträge laut gevko unkompliziert in die AIS der Vertragspartner eingebunden werden können.

Dazu muss die Schnittstelle nur einmal entwickelt werden. Die Verträge könnten darin beliebig abgebildet werden. Diese Spezifikationen, kurz "S3C" für "Selektivvertrag Standard Schnittstelle Consortium", sollen die IT-Umsetzung von Selektivverträgen für alle Vertragspartner praxistauglich machen.

Offen für alle Vertragspartner

Interessant dabei ist, dass die gevko mit der auf Initiative der AOK entwickelten Schnittstelle auf einen transparenten IT Standard setzt, der allen an Versorgungsverträgen beteiligten Partnern ohne Beschränkung zur Verfügung steht.

Das heißt: Die Nutzung des Standards ist weder bestimmten Vertragspartnern vorbehalten noch mit der Inanspruchnahme bestimmter Dienstleister verknüpft. Damit steht die Schnittstelle auch allen Softwarehäusern zur Verfügung. Dabei programmiert die gevko selbst keine Software.

Sie entwickelt und veröffentlicht lediglich die Spezifikationen zur Abbildung von Versorgungsverträgen in der EDV. Dadurch können die Ärzte die Vertragsmodule in ihrer gewohnten Softwareumgebung nutzen.

Erste Arztpraxen in Niedersachsen können bereits seit dem ersten Quartal 2013 Bestandteile des Hausarztvertrages der AOK über die S3C-Schnittstelle umsetzen. In Thüringen können seit dem vierten Quartal dieses Jahres Selektivverträge mit der AOK mit Leben gefüllt werden und starten nun ebenfalls mit der S3C-Schnittstelle.

Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen und Ärzteverbände haben sich ebenfalls zur Zusammenarbeit entschieden. Die Lösung setzt sich damit weiter als GKV-Standard durch.

Positives Feedback von den Nutzern

"Dass wir nun in Niedersachsen mit als Erste diesen neuen Standard für die Selektivverträge mit der AOK nutzen können, ist ein Schritt in die richtige Richtung auf dem Weg zu weniger Verwaltungsaufwand und dient letztendlich einer besseren Versorgung unserer Patienten", fasst Dr. Heinz Jarmatz, 1. Vorsitzender des Hausärzteverbandes Niedersachsen, den Nutzen der Schnittstelle für die Praxen zusammen.

Dr. Carsten Gieseking, 1. Vorsitzender des Landesverbandes Braunschweig im Deutschen Hausärzteverband erklärt: "Wir können damit unseren Patienten mehr Kontinuität in der Arzneimittelversorgung bieten."

Die Schnittstelle der gevko steht aktuell bereits in 20 Modulen zur Verfügung, darunter das Arzneimittelmanagement und die Gebührenordnung.

Interview: 3800 Ärzte nutzen bereits die Schnittstelle

Prof. Dr. med. Guido Noelle, Geschäftsführer der gevko GmbH.

Prof. Dr. med. Guido Noelle, Geschäftsführer der gevko GmbH.

© Michael von Haugwitz

Was leistet die S3C-Schnittstelle? Gevko-Geschäftsführer Prof. Dr. med. Guido Noelle gibt die Antwort.

Frage: Als Sie im September 2013 die Leitung der gevko übernahmen, kündigten Sie an, die Schnittstelle als Lösung für die gesamte gesetzliche Krankenversicherung zu etablieren. Wie steht es damit?

Prof. Guido Noelle: Unsere Anstrengungen tragen erste Früchte. Mit der Schnittstelle haben wir bereits eine Marktdurchdringung von 80 Prozent erreicht. Gerade kommen erste Verträge in Form nutzbarer Softwareumsetzungen auf den Markt: Ärzte in Niedersachsen und Thüringen machen den Anfang mit Lösungen, die auf unserer Schnittstelle basieren. Zudem sind wir im Gespräch mit dem Verband der Ersatzkassen und dem BKK-System und sehen uns auf einem guten Weg.

Wieso brauchen die Anbieter von Arztinformationssystemen überhaupt die Schützenhilfe durch die gevko-Schnittstelle?

Noelle: Im Praxisalltag scheiterte oft die gesamte Umsetzung von Selektivverträgen, weil sie nicht verwaltet werden konnten. Das betraf die IT ebenso wie Abrechnungen und viele andere Bereiche. Hier schaffen wir mit unseren Schnittstellendefinitionen Abhilfe, weil wir den Entwicklern von Arztinformationssystemen einheitliche Standards anbieten, die nicht nur den Programmieraufwand deutlich reduzieren, sondern auch das Zusammenspiel zwischen Ärzten und Kassen erleichtern.

Wie weit sind Sie mit der Entwicklung der Schnittstelle und was steht noch aus?

Noelle: Aktuell gibt es knapp 20 Module, die vom Arzneimittelmanagement über Heil- und Hilfsmittel bis hin zur Abrechnung und Gebührenordnung in wichtigen Bausteinen Lösungen anbieten. Natürlich entwickeln wir diese Definitionen gegenwärtig weiter. Dazu stehen wir im engen Austausch mit Softwarehäusern, Ärzteverbänden und Krankenkassen.

Außerdem bereiten wir gerade zwei weitere Module vor, die wir bis zum Jahresende den Softwareanbietern zur Verfügung stellen werden. Die neuen Module werden die Qualifizierte Krankenhauseinweisung und die Facharztüberweisung abdecken. (eb)

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