Logopädie

Online-Programm gibt Tipps für die Verordnung

Die Verordnung logopädischer Leistungen ist ein schwieriges Thema. Nicht nur, weil Ärzte immer wieder mit Verordnungswünschen konfrontiert werden. Ein Online-Lernprogramm der AOK vermittelt jetzt auf Basis der Heilmittel-Richtlinien die wichtigsten Regeln für das richtige Vorgehen.

Von Peter Willenborg Veröffentlicht:

BERLIN. Kinderärzte und Neurologen verordnen sie tagtäglich, aber auch für Hausärzte sind sie relevant: Maßnahmen zur Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie.

Diese logopädischen Therapien werden mit dem Muster 14 verordnet - und dabei ist Vieles zu beachten.

Die AOK unterstützt Ärzte und Praxisteams dabei jetzt mit einem neuen Online-Lernprogramm.

"Uns ist bewusst, dass für die Verordnung von Heilmitteln sehr komplexe Regelungen gelten. Aber eine vollständige und den Richtlinien entsprechende Verordnung vermeidet unnötigen bürokratischen Aufwand. Und sie ist vor allem für eine qualitativ hochwertige Leistungserbringung unabdingbar", sagt Hans-Jörg Waibel, Heilmittelexperte im Referat Heil- und Hilfsmittel des AOK-Bundesverbandes.

Wann ist ein Hausbesuch möglich?

Neues Lernprogramm zur Logopädie

Mit dem „Praxiswissen Quickcheck“ können sich Praxisteams anhand von sechs Fallbeispielen und einem umfangreichen Informationsteil über die Verordnung von Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie informieren.

Drei weitere Lernprogramme zur Verordnung von Physikalischer Therapie, zur Verordnung von Krankenbeförderung und zur Verordnung von Häuslicher Krankenpflege stehen auf dem AOK-Gesundheitspartnerportal für Praxisteams bereit.

www.aok-gesundheitspartner.de

Nicht nur bei Kindern, sondern auch bei älteren Patienten können logopädische Maßnahmen indiziert sein. Sie sollen bei krankheitsbedingten Störungen die Kommunikationsfähigkeit wiederherstellen, verbessern oder eine Verschlechterung vermeiden.

Das Programm der AOK beleuchtet die Klippen bei der Verordnung anhand verschiedener Fallbeispiele - vom stotternden Teenager bis zum heiseren Grundschullehrer. Wer das Lernprogramm erfolgreich durchlaufen hat, kann sich die Teilnahme per Mausklick zertifizieren lassen.

In den Aufgaben geht es zum Beispiel um die Frage, unter welchen Voraussetzungen Ärzte einen Hausbesuch des Therapeuten verordnen können.

"Ein Hausbesuch ist nur möglich, wenn er medizinisch notwendig ist oder wenn ein Patient die logopädische Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen kann", erklärt Waibel.

Keine Regel ohne Ausnahme - das gilt auch für die Therapie via Hausbesuch: Bei Kindern und Jugendlichen, die ganztägig in einer Fördereinrichtung betreut würden, könne - aber eben nur in Ausnahmefällen - auch ohne Verordnung ein Hausbesuch in der jeweiligen Einrichtung durchgeführt werden.

Wunschleistungen zahlt die GKV nicht

Immer wieder Thema in Praxen sind zudem Verordnungswünsche - gerade von Eltern, die sich zum Beispiel Sprachförderung für ihr Kind wünschen.

Auch dieses Thema greift das Programm auf: "Sprachförderung ist keine medizinisch notwendige Leistung und kann daher nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden", stellt Waibel klar.

Selbstverständlich müssten Sprachentwicklungsstörungen bei Kindern therapeutisch behandelt werden. "Aber es kommt vor, dass Ärzte regelrecht zu einer Logopädie-Verordnung gedrängt werden, die eigentlich medizinisch nicht angezeigt ist", so Waibel.

Im Informationsteil des Programms unter dem Titel "Praxiswissen" finden sich detaillierte Informationen darüber, was bei der Verordnung zu beachten ist. Anhand von Formular-Abbildungen mit beispielhaften Eintragungen können sich die Nutzer orientieren - und bei Bedarf auch direkt in die Heilmittel-Richtlinien hineinklicken.

Hier kann man sich auch über das aktualisierte Formblatt für die Verordnung logopädischer Therapie informieren, das seit April 2013 im Einsatz ist.

Neu hinzugefügt wurde ein Feld zum Eintragen des ICD-10-Codes. "Die Angabe des Codes soll es ermöglichen, Praxisbesonderheiten und Verordnungen aufgrund einer langfristigen Genehmigung zu identifizieren", erklärt Waibel.

ICD-10-Code schützt vor Regress

Dazu haben der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bundeseinheitliche Praxisbesonderheiten für Heilmittel festgelegt, die bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen für Ärzte anzuerkennen sind.

"Eine Verordnung ist immer dann als Praxisbesonderheit anzusehen, wenn sie bestimmte ICD-codierte Diagnosen in Verbindung mit bestimmten Indikationsschlüsseln der Heilmittel-Richtlinie enthält", berichtet Waibel.

Welche das sind - auch diese Information ist über das Online-Lernprogramm abrufbar. "Wichtig ist, dass die Diagnose, die der Arzt angibt, auch tatsächlich mit dem ICD-10-Code übereinstimmt", erklärt der AOK-Experte.

Praxischeck: Testen Sie Ihr Wissen

Überprüfen Sie Ihre Kenntnisse bei der Verordnung von Logopädie, mit zwei Fallbeispielen aus dem Online-Lernprogramm der AOK.

Fall 1: Kevin (13) leidet in der neuen Schule sehr unter seinem Stottern. Nach zwei Serien Sprechtherapie mit jeweils zehn Behandlungen stellt seine Mutter ihn im Anschluss an die letzte Therapie wieder der Kinderärztin vor. Die Kinderärztin stellt weiteren Therapiebedarf fest und verordnet noch einmal Sprechtherapie.

Wie beurteilen Sie den Fall?

Es handelt sich um ... (Mehrere Antworten können richtig sein)

a) eine Erstverordnung.

b) eine Folgeverordnung mit bis zu zehn Behandlungen.

c) eine Folgeverordnung mit bis zu 20 Behandlungen.

d) denselben Regelfall.

e) einen neuen Regelfall.

f) eine Verordnung außerhalb des Regelfalls.

Fall 2: Marie (5) ist in der 32. Schwangerschaftswoche zur Welt gekommen. Als Folge der zu frühen Geburt stellt der behandelnde Kinderarzt Entwicklungsstörungen im sprachlichen Bereich fest. Durch Sprachtherapie am Nachmittag macht Marie schon gute Fortschritte in ihrer Sprachentwicklung. Da ihre Eltern beide wieder voll berufstätig sind, besucht sie jetzt ganztägig einen heilpädagogischen Kindergarten. Aufgrund der veränderten Situation soll die niedergelassene Therapeutin die Therapie in der Einrichtung durchführen.

Was kann Maries Kinderarzt in diesem Fall verordnen? (Mehrere Antworten können richtig sein)

a) Sprachtherapie (30 Minuten) bei SP1.

b)Sprachtherapie (45 Minuten) bei SP1.

c) Sprachtherapie (60 Minuten) bei SP1.

d) Hausbesuch, weil beide Eltern berufstätig sind.

e) Hausbesuch, weil die Therapeutin das Kind im Kindergarten therapieren soll.

Die richtigen Lösungen lauten:

Fall 1: Richtig sind die Antworten b) und d). Es handelt sich um denselben Regelfall, also um eine Folgeverordnung, weil sie dieselbe Indikation betrifft.

Fall 2: Richtig sind die Antworten a) und b), denn laut Heilmittel-Richtlinie beziehungsweise Heilmittelkatalog ist beim Indikationsschlüssel SP1 die Verordnung einer Sprachtherapie mit 30 oder 45 Minuten möglich. 60 Minuten entsprechen dagegen nicht der Heilmittel-Richtlinie und die Verordnung eines Hausbesuchs ist nur aus medizinischen Gründen möglich.

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