Rheinland/Hamburg
AOK darf weiterhin Wahltarife anbieten
NEU-ISENBURG. Die AOK Rheinland/Hamburg darf weiterhin Wahltarife zur Kostenerstattung zusätzlicher Leistungen anbieten.Das hat das Sozialgericht Dortmund entschieden.
Das private Versicherungsunternehmen Continentale hatte dagegen geklagt, dass die AOK als gesetzliche Krankenversicherung Wahltarife zur zusätzlichen Absicherung im Krankheitsfall anbietet.
Nach Ansicht des Gerichtes bewegen sich die Wahltarife der AOK Rheinland/Hamburg jedoch im gesetzlich vorgegebenen Rahmen. Insbesondere konnte das Gericht keinen Verstoß gegen das Quersubventionierungsverbot erkennen.
Die von der Continentalen vorgebrachten weiteren Argumente, dass es durch das Angebot der Wahltarife zu einem Wettbewerbsnachteil für die PKV komme und die AOK Rheinland/Hamburg gegen das Grundgesetz sowie das EU- und Wettbewerbsrecht verstoße, sah das Gericht ebenfalls nicht als begründet an.
Alle acht Wahltarife zur Kostenerstattung, die die AOK Rheinland/Hamburg derzeit anbietet, seien laut dem Urteil rechtens, meldet die AOK. (eb)