Neue Regelung

Beitragsbemessungsgrenze steigt auf über 52.000 Euro

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NEU-ISENBURG. Wer gesetzlich pflege- und krankenversichert ist, muss 2017 auf ein Jahreseinkommen bis zu 52.200 Euro Beiträge in die Sozialversicherung zahlen. Das entspricht einem Monatsgehalt von 4350 Euro. So steht es in der "Verordnung für die Sozialversicherungsrechengrößen 2017".

Die Veränderung entspricht der jährlichen Anpassung an die Gehaltsentwicklung in Deutschland. 2016 lag die Beitragsbemessungsgrenze noch bei einem Jahreseinkommen von 50.850 Euro beziehungsweise 4237,50 Euro im Monat. (eb)

Weitere Infos unter: www.aok-bv.de (> Hintergrund > Das gilt)

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