Mindestmengen

Ein Hebel für mehr Qualität

Laut aktuellem Krankenhaus-Report des Wissenschaftlichen Instituts der AOK könnten Mindestmengen für weitere Indikationen sinnvoll sein – etwa für Schilddrüsen-Operationen.

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Je häufiger ein Eingriff, desto besser die Behandlungsergebnisse – das belegt auch der aktuelle Krankenhaus-Report 2017 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO).

Wichtige Aussagen des Reports lauten:

- Der Zusammenhang zwischen Menge und Qualität ist wissenschaftlich gut belegt. In Deutschland sind Mindestmengen derzeit für sieben Eingriffe gesetzlich verankert.

- Die Mindestmengen-Regelungen sind zum Schutz der Patienten auf weitere stationäre Leistungen auszuweiten. Neben Hüftgelenkersatz sind dies insbesondere Schilddrüsen- und Brustkrebsoperationen oder auch die Geburtshilfe.

- Bei Hüftgelenkersatz infolge von Arthrose zeigt sich der Zusammenhang zwischen Behandlungshäufigkeit und -ergebnis besonders deutlich: So erhielten 134.000 AOK-Patienten in den Jahren 2012 bis 2014 in 1064 Krankenhäusern bei Arthrose ein neues Hüftgelenk. In einem Fünftel der Kliniken fanden maximal 38 Operationen im Jahr statt. Das Risiko für eine erneute Hüftoperation binnen Jahresfrist war für Patienten dieser Häuser mehr als doppelt so hoch wie für Patienten, die in dem Fünftel der Kliniken mit den höchsten Fallzahlen operiert wurden. In solchen Zentren fanden 211 oder mehr Hüft-Operationen statt.

- Doch selbst wenn es Mindestmengenvorgaben gibt, werden diese von vielen Krankenhäusern nicht befolgt. Beispiel Bauchspeicheldrüsen-Operationen: Führten im Jahr 2014 rund 700 Krankenhäuser etwa 12.000 dieser Eingriffe durch, so erreichte die Hälfte der Häuser nicht die Mindestmenge von zehn. Bei Eingriffen an der Speiseröhre waren es sogar knapp drei Viertel aller Krankenhäuser. (hom)

Lesetipp: Klauber, Jürgen / Geraedts,

Max / Friedrich, Jörg / Wasem, Jürgen (Hrsg.): Krankenhaus-Report 2017; 496 Seiten. 59,99 Euro. Schattauer- Verlag, Stuttgart.

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