Rheinland

Neuer Hausarztvertrag sorgt für Unruhe

Die KVNo und die AOK Rheinland/Hamburg haben sich auf einen neuen Strukturvertrag geeinigt, der den bisherigen Hausarztvertrag ablösen soll. Bei den Hausärzten herrscht wegen entfallener Zuschläge einige Unruhe.

Veröffentlicht:

KÖLN. Im Rheinland haben die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) und die AOK Rheinland/Hamburg einen neuen Hausarztvertrag für die 2,4 Millionen Versicherten der Kasse abgeschlossen.

Der ab 1. Juli geltende Strukturvertrag löst die von der AOK gekündigte Vereinbarung über die hausarztzentrierte Versorgung ab. Ziel ist neben der Stärkung der hausärztlichen Versorgung die Verbesserung der Behandlung von Patienten mit schwierigen und langwierigen Erkrankungen.

"Der neue Vertrag soll den hohen Betreuungsaufwand der Hausärzte honorieren und ist bewusst unbürokratisch gestaltet", sagt der KVNo-Vorsitzende Dr. Peter Potthoff. Teilnehmen können alle Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte.

Sie müssen viermal im Jahr an einem Qualitätszirkel teilnehmen. Die AOK-Versicherten müssen sich beim Hausarzt einschreiben. Am aktuellen Hausarztvertrag nehmen 470.000 AOK-Versicherte teil.

Die Vergütungssystematik hat sich geändert. Über den Strukturvertrag können die Hausärzte kontakt- und aufwandabhängige Betreuungspauschalen abrechnen, die je nach Diagnose 2,20 Euro, 3,00 Euro oder 4,50 Euro betragen. Die Pauschalen werden extrabudgetär vergütet.

Das zusätzliche Honorar ist auf 7,50 Euro pro Behandlungsfall begrenzt. Voraussetzung ist die Kodierung mit gesicherten und endstelligen ICD-Diagnosen.

Die Patienten werden vom Arzt mit einer Symbolnummer versehen, die KV setzt die Pauschalen automatisch bei der Honorierung an. Die Pauschalen entfallen, wenn die Hausärzte im selben Behandlungsfall Leistungen nach einem DMP-Vertrag mit gleicher Indikation abrechnen.

Die im bisherigen Hausarzt-Vertrag vorgesehenen Vergütungen für bestimmte Leistungen wie der Zuschlag für den Dringlichkeitsbesuch im Pflegeheim entfallen künftig. Deshalb sorgt die neue Vereinbarung bei vielen Hausärzten für Unruhe. (iss)

Mehr zum Thema

Reaktionen auf Gesetzentwurf

Geplantes Versorgungsgesetz entzweit die Geister

Kommentar zur Vergütungsquotierung der Hausärzte in Baden-Württemberg

Prinzip Hoffnung wird nicht reichen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Rechtzeitig eingefädelt: Die dreiseitigen Verhandlungen zwischen Kliniken, Vertragsärzten und Krankenkassen über ambulantisierbare Operationen sind fristgerecht vor April abgeschlossen worden.

© K-H Krauskopf, Wuppertal

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“