Lob und Kritik für das Versorgungsgesetz

Kein Rund-um-sorglos-Paket, aber ein Schritt in die richtige Richtung: so lautete das Urteil der Teilnehmer einer Podiumsdiskussion im ICC zum Versorgungsstrukturgesetz.

Von Eugenie Wulfert Veröffentlicht:
Diskutierten über Perspektiven von Landärzten: Regina Feldmann (v.l.), Monika Mohr, Daniel Rühmkorf und Annette Wiedmann-Mauz.

Diskutierten über Perspektiven von Landärzten: Regina Feldmann (v.l.), Monika Mohr, Daniel Rühmkorf und Annette Wiedmann-Mauz.

© Stephanie Pilick

BERLIN. Ob das neue Versorgungsstrukturgesetz die Patientenversorgung auf dem Land tatsächlich verbessern kann, wird sich voraussichtlich erst in den kommenden Jahren zeigen.

"Die Instrumente, die das Gesetz bereitstellt, um die ländliche Versorgung sicherzustellen, sind sehr gut dafür geeignet", sagte Annette Widmann-Mauz, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, auf dem Hauptstadtkongress.

Ob das Gesetz tatsächlich zu einem Erfolg wird, hänge allerdings davon ab, ob alle Möglichkeiten und Chancen, die es bietet, auch tatsächlich genutzt werden.

Zwar zeigten sich die Podiumsteilnehmer der Diskussion über das Versorgungsstrukturgesetz insgesamt zufrieden mit den Reformansätzen, rundum glücklich war aber niemand, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen.

Rühmkorf kritisiert und lobt

Besonders scharf kritisierte Daniel Rühmkorf, Staatssekretär im Brandenburgischen Ministerium für Gesundheit, dass mit der Reform das Problem der Überversorgung so gut wie gar nicht angegangen wurde. Zwar begrüßte er die im Gesetz vorgesehenen Zuschläge für Ärzte in strukturschwachen Regionen.

Es sei aber versäumt worden, Abschläge für die überversorgte Gebiete einzuführen, so Rühmkorf. "Die Unterversorgung in den Dörfern und die Überversorgung in den Städten sind zwei Seiten einer Medaille. Beide muss man berücksichtigen, wenn das Verteilungsproblem nachhaltig gelöst werden soll", sagte der brandenburgische Gesundheitsstaatssekretär.

Dagegen begrüßte er, dass die Länder gestärkt werden und einen größeren Handlungsspielraum vor Ort insbesondere bei der Bedarfsplanung erhalten sollen.

"Brandenburg baut zurzeit ein Gremium auf, das sich künftig mit Fragen der Bedarfsplanung befassen soll", sagte Rühmkorf. Das neue Gremium werde nicht nur aus etablierten Akteuren wie der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen bestehen, sondern darüber hinaus auch aus den kommunalen Vertretern.

Denn die Kommunen haben ebenso wie die Kassenärztlichen Vereinigungen die Möglichkeit erhalten, Arztpraxen in Eigenregie zu betreiben. In einigen Bundesländern wie Thüringen gab es bereits vor dem Versorgungsstrukturgesetz solche Eigeneinrichtungen, offenbar durchaus mit Erfolg.

Flexible regionale Versorgungsgestaltung biete Chancen

"Spätestens nach einem Jahr haben die zunächst angestellten Ärzte ihre Vorbehalte und Ängste verloren und die Praxis übernommen", berichtete Regina Feldmann, ehemalige Vorstandsvorsitzende der KV Thüringen und jetzige Vizechefin der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Es gelte nun, solche Projekte deutschlandweit anzustoßen. Staatssekretärin Widmann-Mauz forderte die KVen und die Kommunen ebenfalls auf, die Chancen der flexiblen regionalen Versorgungsgestaltung, die ihnen das Versorgungsstrukturgesetz biete, optimal zu nutzen.

Enttäuscht zeigte sich die Allgemeinmedizinerin Feldmann über die Ablehnung eines verpflichtenden allgemeinmedizinischen Abschnittes innerhalb des Praktischen Jahres durch den Bundesrat und später auch durch die Delegierten des Deutschen Ärztetages in Nürnberg.

So bleibt nach Ansicht der KBV-Vizechefin ein grundsätzliches Problem des Nachwuchses für ländliche Praxen weiterhin ungelöst.

"Wenn kein Hausarztnachwuchs da ist, gibt es schlicht niemanden, der durch das Versorgungsgesetz gesteuert werden kann", gab sie zu bedenken. Dann würden auch noch so gute Reformen wirkungslos verpuffen.

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