Öffnung der Kliniken

Konkurrenz für Niedergelassene wird schärfer

Als Folge der Öffnung von Krankenhäusern zur ambulanten Versorgung unter bestimmten Voraussetzungen befürchtet die KBV eine wachsende Institutionalisierung.

Veröffentlicht:

BERLIN. An einigen Stellen stößt der Gesetzgeber die Türen der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung auf. Das sei zum Nachteil insbesondere der freiberuflich tätigen niedergelassenen Ärzte, kritisiert die KBV.

Paragraf 75 Absatz 1a SGB V öffnet Krankenhäuser für diejenigen Patienten, denen die Terminservice-Stelle der KV keinen Termin bei einem niedergelassenen Facharzt hat vermitteln können.

Vergütungsanspruch nach EBM

Für die ambulanten Leistungen hat die Klinik einen Vergütungsanspruch nach EBM. Der wird finanziert aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung - also auf Kosten der Vertragsärzte.

  • Paragraf 116a: Aus "kann" wird "muss". Bei Unterversorgung oder bei zusätzlichem lokalen Versorgungsbedarf ist nun ein Krankenhaus zwingend zur ambulanten Behandlung zuzulassen. Es gibt keinen Ermessensspielraum. Auch hier gehen die ambulanten Klinikleistungen auf Kosten des Budgets der niedergelassenen Ärzte.
  • Paragraf 116b: Die nach dem alten bis Ende 2011 geltenden Recht von den Landesbehörden für die ambulante Behandlung zugelassenen Krankenhäusern bekommen für diese Form der Öffnung Bestandsschutz.

Die Zulassung kann nur aufgehoben werden, wenn die Voraussetzungen nach altem Recht nicht mehr gegeben sind. Kritiker befürchten nun, dass der als eine wirkliche Neuerung gepriesene Paragraf 116b des Versorgungsstrukturgesetzes von 2011 leer läuft.

Faktisch schafft der Gesetzgeber damit zweierlei auf unabsehbare Zeit geltendes Recht. Zum Nachteil der niedergelassenen Spezialisten, die sich in jedem Fall den höheren Anforderungen des neuen Paragrafen 116b stellen müssen. (HL)

Mehr zum Thema

Psychiatrie und Psychosomatik

Eberswalde erhält „Zentrum für Psychische Gesundheit“

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen