Selektivverträge

Pädiater erarbeiten sich 140 Millionen Euro

Auch bei den Pädiatern sind Selektivverträge längst zu einer bedeutenden Einnahmequelle geworden. Zumal sie eine wichtige Versorgungslücke schließen, für die die Kassen offenbar gerne zusätzlich Geld springen lassen.

Raimund SchmidVon Raimund Schmid Veröffentlicht:
Während die U1 bis U9 über den Kollektivvertrag abgedeckt sind, fallen in der Kassenmedizin ältere Kinder bislang oft durchs Vorsorgeraster.

Während die U1 bis U9 über den Kollektivvertrag abgedeckt sind, fallen in der Kassenmedizin ältere Kinder bislang oft durchs Vorsorgeraster.

© Klaus Rose

BAD ORB. Die Pädiater sind nach den Hausärzten die ärztliche Berufsgruppe, die bisher die meisten Selektivverträge abgeschlossen haben. So konnte bis Oktober 2014 über die BVKJ Service GmbH insgesamt ein Honorarvolumen in Höhe von 140 Millionen generiert werden.

Diese beachtliche Bilanz stellte Klaus Lüft, Geschäftsführer der BVKJ Service GmbH, den über 400 Teilnehmern des Herbstkongresses des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) in Bad Orb vor. Dabei konnten die Kinder- und Jugendärzte seit dem Jahr 2009 rund 90 Millionen Euro an zusätzlichem Honorar über die landesweiten Selektivverträge und 50 Millionen Euro über die bundesweiten Verträge gewinnen.

Insgesamt haben sich bislang rund 4000 von 6000 niedergelassenen Kinder- und Jugendärzten in die mittlerweile 70 bestehenden Verträge eingeschrieben, von denen 2500 regelmäßig Leistungen in Anspruch nehmen und abrechnen.

20 Euro mehr als im Kollektivvertrag

Von den großen bundesweiten Verträgen nach Paragraf 73c ist besonders der Selektivvertrag mit der Techniker Krankenkassen von Bedeutung. Teilnehmende Ärzte können darüber die U10, U11 und J2 abrechnen und erhalten dafür für jede neue Vorsorge je 53 Euro. Das sind drei Euro mehr, als die meisten Betriebskrankenkassen über ihre Selektivverträge für diese neuen Vorsorgeuntersuchungen erstatten.

Und es sind gut 20 Euro mehr, als die Pädiater für ihre Vorsorgen U1 bis U9 im Kollektivvertrag erhalten. Laut BVKJ ist diese zusätzliche Vergütung auch gerechtfertigt, weil die neuen Vorsorgen zeitlich deutlich aufwändiger und fachlich anspruchsvoller als die herkömmlichen Früherkennungsuntersuchungen sind.

Sämtliche Appelle des Verbandes, diese neuen Vorsorgen auch in der Regelversorgung zu implementieren, seien bislang jedoch erfolglos verpufft. Dies liege vor allem daran, dass GKV-versicherte sechs- bis zehnjährige Kinder gesetzlich keinen Rechtsanspruch auf eine von den Kassen finanzierte Früherkennungsuntersuchung haben. Und genau in diesen Zeitraum fallen die beiden neuen Vorsorgen U10 und U11.

Dagegen sind aber offenbar immer mehr Kassen bereit, die neuen Vorsorgen und weitere Leistungen außerhalb der Regelversorgung zu finanzieren. Dies trifft zum Beispiel für die KKH, die BIG direkt gesund oder die Knappschaft zu. Seit 1. Juli 2014 sind nun auch die Bosch BKK und die DAK-Gesundheit hinzugekommen.

Die DAK-Gesundheit wird sogar ab Juli nächsten Jahres die neuen Vorsorgen mit 55 Euro honorieren. Die Ersatzkasse erstattet zudem das Amblyopie-Screening mit einem Betrag von 16 Euro (ab 1.7.2015 mit 18 Euro).

Noch großzügiger zeigt sich die Barmer GEK, in deren Vertrag sich seit 1. Juli 2013 rund 100.000 Versicherte neu eingeschrieben haben. Die mittlerweile 430.000 Teilnehmer am Selektivvertrag nach Paragraf 73b können sich dabei über ganz besondere Leistungen freuen, erhalten sie doch für die allerdings ebenfalls verbesserten alten wie für die neuen Vorsorgen (nach dem Paed.Check Konzept des BVKJ) 50 Euro.

Bei den neuen Vorsorgen wird die Barmer GEK ab 2015 ebenfalls 53 Euro erstatten. Nimmt ein Pädiater in der Zeit zwischen dem 5. und 27. Lebensmonat das Amblyopie-Screening vor, kann er 20 Euro abrechnen. Für das Ausstellen eines Präventionsrezeptes darf er zudem fünf Euro ansetzen und für eine Transitionsberatung zur besseren Überführung von chronisch kranken Adoleszenten in die Erwachsenenmedizin nochmal 50 Euro.

Vertrag mit AOK Bayern sticht heraus

Bei den landesweiten Selektivverträgen sticht insbesondere die Vereinbarung mit der AOK Bayern heraus. Diesen hatte der BVKJ-Landesvorsitzende Dr. Martin Lang zusammen mit der BVKJ Service GmbH bereits vor Jahren konsequent entwickelt.

Zwar mussten die Pädiater dabei die bittere Kröte schlucken, dass in Bayern mit der Fortschreibung des Vertrages die kontaktunabhängige Pauschale von der AOK wieder einkassiert worden ist. Dennoch können die bayerischen Pädiater pro Jahr immer noch - auch nach der erneuten Fortschreibung des Vertrages Anfang dieses Jahres - mit einem Honorarvolumen von 10 Millionen Euro kalkulieren.

Der Vertrag enthält zusätzliche besondere Leistungen, die man anderswo vergeblich sucht. Zum Beispiel eine spezifische Sozialpädiatrie-Ziffer, für die ein Zuschlag von 30 Euro angesetzt werden kann, um sich zuwendungsintensiven Kindern besser widmen zu können.

Oder ein Zuschlag, wenn eine Ernährungsberatung über die Möglichkeiten der Beikost indiziert ist. Dort können dann - allerdings lediglich bei jedem 20. Versicherten - für eine Beratungszeit von 20 Minuten einmalig 25 Euro angesetzt werden.

Hin und wieder knirscht es

Längst nicht mit allen landesweiten AOKen gehen die Selektivverträge aber so reibungslos über die Bühne wie mit der AOK Bayern. Weit schwieriger gestaltet sich nach Darstellung von Klaus Lüft zum Beispiel die Zusammenarbeit mit der AOK Nordost oder auch den AOKen in Thüringen, Sachsen und Hessen.

Und dennoch konnte der Geschäftsführer der BVKJ Service GmbH in Bad Orb am Ende ein positives Fazit ziehen: Gemessen an der relativ kleinen Arztgruppe könne sich das Honorarvolumen bei den Kinder- und Jugendärzten mittlerweile doch gut sehen lassen. Ein Pädiater könne sich mit den Verträgen im Schnitt über eine zusätzliche Vergütung von 1625 Euro pro Quartal freuen.

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