Niedersachsen

Neuer Hausarzt-Vertrag soll Wartezeit verkürzen

Einen neuen Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung haben in Niedersachsen die Barmer GEK, der Hausärzteverband und die KV geschlossen. Sein Ziel: Die Wartezeit soll deutlich verkürzt werden.

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HANNOVER. Die Barmer GEK, die beiden Hausärzteverbände Niedersachsens und die Landes-KV haben einen Add-on-Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung nach Paragraf 73b SGB V geschlossen.

Neben dem Vertrag mit der AOK Niedersachsen und dem BKK-Landesverband ist dies der dritte Add-on-Hausarztvertrag im Land.

"Ziel des Individualvertrags ist es, für eingeschriebene Versicherte bei vorab vereinbarten Terminen die Wartezeit auf in der Regel 30 Minuten zu begrenzen", teilt die KVN mit.

Sprechstundenangebot am Wochenende

"Zusätzlich wird für eingeschriebene Versicherte ein Sprechstundenangebot insbesondere am Abend oder am Wochenende sichergestellt." Die Hausärzte übernähmen im Rahmen des Vertrages die Steuerung für den gesamten Behandlungsprozess.

Sie "verantworten die qualitativ hochwertige, wirtschaftliche sowie serviceorientierte Behandlung", sagte der neue Vorsitzende des Niedersächsischen Hausärzteverbandes, Dr. Matthias Berndt.

"Dieser Vertrag setzt auf unser Versorgungs-Know-how, unsere Innovationsfähigkeit, unsere Leistung auf und honoriert diese adäquat".

Der Vertrag entspreche in der Systematik und der Abwicklung dem Add-on-Grundvertrag der AOK, so der Hausärzteverband Niedersachsen, vor allem im Hinblick auf die psychosomatische Grundversorgung.

 Hier können auch Ärzte teilnehmen, denen die Genehmigung für die psychosomatische Grundversorgung noch fehlt, die aber den Beginn der Nachqualifikation binnen eines Jahres belegen können.

Anders als Abend- oder Wochenendsprechstunden ist die avisierte Wartezeit im Sprechzimmer von 30 Minuten keine Teilnahmevoraussetzung.

Die Vertragsmanagementpauschale beträgt 5,50 Euro pro Quartal und eingeschriebenem Patienten. Die Diagnose- und Versorgungsmanagement-Pauschale für qualifizierten Mehraufwand in beträgt drei, fünf oder neun Euro.

Die Einschreibepauschale beträgt ab 2015 13,00 Euro. (cben)

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