Ärzte Zeitung online, 06.02.2009
Erstattung gefordert für Akupunktur bei Kopfschmerzen
GRAFING (nös). Die Behandlung von Kopfschmerzen mittels Akupunktur soll in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden. Das fordert die Forschungsgruppe Akupunktur und Chinesische Medizin e.V. (FACM). Sie beruft sich auf zwei Cochrane-Analysen, denen zufolge Akupunktur bei Kopfschmerzen und Migräne gut wirksam ist (wir berichteten).
"Die Cochrane-Reviews zeigen, dass Akupunktur bei Spannungskopfschmerzen und Migräne sehr gut hilft und mindestens so gut belegt ist wie konventionelle medikamentöse Therapieverfahren", fasst Professor Albrecht Molsberger, Vorsitzender der FACM, die Ergebnisse zusammen. Außerdem gehe die Akupunktur mit viel geringeren Nebenwirkungen einher und habe wahrscheinlich eine deutlich bessere Langzeitwirkung. "Damit ist aus medizinischer Sicht der Weg für eine Erstattung der Akupunktur bei Kopfschmerzen frei."
Mit Blick auf die Erstattung geläufiger Therapien äußert Molsberger Unverständnis: Es könne nicht sein, dass Therapien von den Krankenversicherungen bezahlt werden, obwohl deren Wirksamkeit weniger gut belegt sei und sie zudem mit starken Nebenwirkungen einhergehen. "Und eine so gut belegte Therapie wie die Akupunktur" werde für die Mehrheit der Patienten nicht erstattet, empört sich Molsberger. Die Behandlung mit Akupunktur nütze nicht nur dem Patienten, sondern sei wahrscheinlich langfristig ökonomischer als andere Therapieverfahren.
In den zwei Meta-Analysen der Cochrane Collaboration kamen die Autoren zu dem Ergebnis, dass Akupunktur tatsächlich Kopfschmerzen lindert. Zur Schmerzprophylaxe sei das Verfahren sogar besser als die Einnahme von Medikamenten, berichtete Privatdozent Klaus Linde von der Technischen Universität München. Allerdings ist die Akupunktionsstelle offenbar nicht von großer Bedeutung. So hatten Patienten ähnlich gute Ergebnisse, wenn die Nadeln an anderen Stellen gesetzt wurden als sonst üblich.
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