BKK Securvita darf Kosten für Eigenbluttherapie nicht zahlen
KASSEL (mwo). Die Securvita BKK kann sich weiter als gesetzliche Kasse für alternative Therapierichtungen profilieren. Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) muß sie aber ihre Leistungszusagen teilweise zurücknehmen und auch ihre Werbung entsprechend anpassen.