Datenschützer stellt Strafantrag gegen Kassen
HAMBURG (di/cben). Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar hat zwei Innungskrankenkassen schwere Datenschutzverletzungen vorgeworfen. Sie sollen Daten ihrer Versicherten an die private Signal-Krankenversicherung weiter gegeben haben.
Veröffentlicht:Die beschuldigten IKK Hamburg und IKK Weser-Ems (inzwischen in der HKK aufgegangen) wurden am Freitag von den Vorwürfen in der "Bild"-Zeitung überrascht. Dort war die Rede von "Verstößen gegen Datenschutz von außergewöhnlicher Schwere".
Zum Hintergrund: Der Bundesdatenschützer hatte nach Angaben seines Sprechers aufgrund eines Tipps Kontrollen bei diesen Kassen vorgenommen. Dabei war aufgefallen, dass persönliche Daten von Versicherten an den privaten Kooperationspartner Signal weiter gegeben wurden.
Mit diesen Daten soll gezielte Telefonwerbung für Zusatzversicherungen betrieben worden sein. Die Ergebnisse der Prüfungen bezeichnete Sprecher Dietmar Müller "als starkes Stück". Gegen die beiden Kassen wurde Strafantrag gestellt. Schaar schickte ihnen außerdem einen Bericht mit Bitte um Stellungnahme und Frist bis April.
Dass schon vor Ablauf dieser Frist Presse und Staatsanwaltschaft eingeschaltet wurden, erstaunte die IKK Hamburg. "Wir haben uns gesetzeskonform verhalten und uns nichts vorzuwerfen", sagte Michael Förstermann. Der IKK-Sprecher ist zuversichtlich, dass seine Kasse alle Vorwürfe ausräumen kann. Nach seinen Angaben hat es nie Beschwerden von Versicherten wegen vermeintlicher Verstöße gegen den Datenschutz gegeben. Die Vorwürfe betreffen Vorgänge aus dem Jahr 2005.