EU-Kommission prüft deutsche Rabattverträge
BRÜSSEL/BERLIN (HL). Die Europäische Kommission prüft gegenwärtig die Praxis der Arzneimittel-Rabattverträge und hat an Deutschland eine Stellungnahme gerichtet.
Die Kommission ist der Auffassung, dass das Vergabeverfahren vorschriftswidrig ist. Es setze vor allem kleinere Hersteller konkret der Gefahr aus, dauerhaft vom Markt verdrängt zu werden, wenn mit größeren Herstellern Exklusivverträge über ganze Arzneimittelsortimente abgeschlossen werden.
Die Kommission steht auf dem Standpunkt, dass diese Praxis nicht den Anforderungen der europäischen Richtlinien über das öffentliche Auftragswesen entspricht. Erhält die Kommission aus Berlin keine zufriedenstellende Antwort, so kann der Europäische Gerichtshof angerufen werden.