BMG hat keine Einwände gegen Balneotherapie
BERLIN (ble). Das Bundesgesundheitsministerium hat keine Einwände gegen den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zur Balneofototherapie geäußert. Damit kann der Beschluss nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.
Die Balneofototherapie bei Schuppenflechte kombiniert Wannenbäder unter Zusetzung verschiedener Substanzen, beispielsweise Salz mit UV-Lichttherapie, die synchron oder auch asynchron angewendet werden. Nachdem wissenschaftliche Studien den Nachweis der Wirksamkeit dieser Therapie geliefert haben, kann sie nun von Vertragsärzten verordnet werden.