Rabattverträge: IKK Sachsen für klare Regeln
DRESDEN (tra). Die IKK Sachsen fordert vom Bundesgesundheitsministerium klare Regeln und Rechtssicherheit bei Rabattverträgen für Arzneimittel.
"Die entscheidende Frage zur Anwendung vergaberechtlicher Grundsätze wurde offengelassen und führte dazu, dass zunehmend Rabattverträge vor Gericht angefochten werden.", so Gerd Ludwig, Vorstand der IKK Sachsen.
Die EU droht Deutschland mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof, weil sie die Rabattverträge für unvereinbar mit dem EU-Recht zur öffentlichen Auftragsvergabe hält.