Gerichte stoppen GKV-Zusatztarife nicht
KÖLN (iss). Im Streit um das Angebot von Zusatzversicherungen durch die AOK Rheinland / Hamburg steht fest: Die Gerichte sehen keinerlei Grund, das Vorgehen der Kasse durch eine einstweilige Anordnung zu stoppen.
Veröffentlicht:Da die private Continentale Krankenversicherung erst jetzt Klage in der Hauptsache einreicht, wird noch einige Zeit vergehen, bis die Angelegenheit endgültig entschieden ist.
Die AOK Rheinland/Hamburg ist im April 2007 als erste Krankenkasse mit Zusatzversicherungen zu den Bereichen Zahnersatz, Auslandsreisekrankenschutz und Ein- und Zweibettzimmer im Krankenhaus auf den Markt gegangen und damit in einen Markt vorgedrungen, der bislang den privaten Krankenversicherern (PKV) vorbehalten war. Die Privaten laufen dagegen Sturm, bislang aber vergebens. Die Kasse beruft sich auf Paragraf 53 SGB V zu den Wahltarifen.
Jetzt will die AOK ihre Angebote aktiv bewerben.
Sowohl der PKV-Verband als auch die Continentale haben bei Zivilgerichten, Sozialgerichten und dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) versucht, eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Mit zwei Beschlüssen gegen die Branche hat das LSG diesem Bestreben jetzt ein Ende gesetzt
Dem PKV-Verband fehle die rechtliche Grundlage für ein solches Ansinnen, entschieden die LSG-Richter. Die Continentale dagegen habe keine ausreichende wirtschaftliche Betroffenheit nachweisen können, die einen einstweiligen Rechtsschutz rechtfertigen würde. Als ein Argument führt das LSG an, dass die Versicherten der AOK Rheinland / Hamburg schließlich jahrelang die Möglichkeit gehabt hätten, bei der Conti oder einem PKV-Unternehmen eine Zusatzdeckung zu kaufen. Es sei zweifelhaft, "ob und inwieweit hier überhaupt relevante Überschneidungen auf dem ,Versichertenmarkt‘ vorliegen".
Außerdem verwies das Gericht auf den "besonders weiten Gestaltungsspielraum" des Gesetzgebers im Sozialrecht.
Bislang habe die AOK Rheinland/Hamburg die Zusatztarife nicht aktiv beworben, sagte Vorstandschef Wilfried Jacobs der "Ärzte Zeitung". "Wir werden unsere vornehme Zurückhaltung jetzt aufgeben", kündigte er an. Die Continentale werde vor dem Sozialgericht in der Hauptsache klagen, sagte Generalbevollmächtigter Gerhard Stry. Das Thema betreffe nicht nur die Continentale. "Wenn die Zusatztarife generell als zulässig angesehen werden, werden auch andere Kassen sie auf den Markt bringen." Angesichts ihres Marktanteils von 90 Prozent sehe die Situation dann anders aus, sagte Stry.
Landessozialgericht NRW, Az. L 5 B 8/08 KR ER und L 11 B 6/08 KR ER